Der Rückwärts
Organ des Antideutschen Kollegs
(www.nationalanarchismus.org/ADK)
in Zusammenarbeit mit dem Komitee
„Freiheit für Horst Mahler!“
informiert und stellt zur Diskussion:
 

Berufsverbot gegen Horst Mahler beschlossene Sache!

Bericht über den zehnten Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 13. April 2004

Von Peter Töpfer

[Vorwort: Die neunte Verhandlung am 2. April 2004 hat inzwischen ein Nachspiel bekommen. Und zwar ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Dr. Gernot Schäffner gegen den Vorsitzenden Richter Faust wegen dessen diktatorischen Verhaltens anhängig (wir berichteten =>). Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist hier nachzulesen. Das Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“ wird über den Fortgang dieser Sache berichten.]

Am 13. April 2004 begann die Verhandlung 13.15 Uhr: wie immer mit einem viel zu leise sprechenden Richter Faust. Staatsanwalt Krüger wurde von einem Kollegen vertreten, der jedoch nicht zu Wort kam und auch, im Gegensatz zu seinem Kollegen Krüger, Horst Mahler nicht in das gleiche fiel, als dieser es ergriff. Horst Mahler fuhr nicht in seiner am Ende der Verhandlung vom 2. April 2004 unterbrochenen Einlassung fort, sondern ging bis zum Ende der Verhandlung (14.30 Uhr) lediglich auf das von Richter Buckow am 8. April 2004 beschlossene Berufsverbot gegen ihn ein.

Horst Mahler nannte das Berufsverbot einen „massiven Nötigungsversuch“. Die Problematik sei in der Strafprozeßordnung nicht geregelt, aber die Europäische Menschenrechtskonvention sei die anzuwendende Rechtsordnung, und diese garantiere ein faires Verfahren und den notwendigen Freiraum.

Nun verlas Horst Mahler den Berufsverbotsbeschluß des Richters Buckow (=>). In diesem würden Zitate aus seinen Schriften aus den Zusammenhängen gerissen. Sie ergäben, alleine stehend, überhaupt keinen Sinn, erst recht nicht den von Horst Mahler gemeinten. Teilweise würden nicht einmal ganze Sätze wiedergegeben; es wimmele nur so von Anführungszeichen und Pünktchen.

Anschließend verlas Horst Mahler seine Beschwerde gegen dieses „vorläufige Berufsverbot“ und fragte insbesondere erneut, wie das strafbar sein könne, was der Völkerrechts- und Staatsrechtsexperte des Parlamentarischen Rates Prof. Dr. Carlo Schmid am 18. September 1948 vor demselben als notwendig erklärte: daß sich nämlich das deutsche Volk zu gegebener Zeit eine Verfassung geben müsse und erst dann souverän und keine OMF mehr bleiben würde.

Die Juristen im Saale müßten, so Horst Mahler, das zur Kenntnis nehmen; insbesondere sie könnten an diesem Sachverhalt nicht vorbeidenken. Wenn Richter Faust dies dennoch täte, würde Horst Mahler diesem aufgrund der massiven Gehirnwäsche, mit der auch er behandelt worden sei, immer noch verzeihen. Er wende sich noch immer „vertrauensvoll dem deutschen Kern der amtlichen Juristen zu“. An dieser Stelle erschien auf dem Gesicht des Richters ein breites Lächeln, das er mit dem Rechtsanwalt Ulmer, der die abwesenden Herren Dr. Oberlercher (Angeklagter) und Dr. Rieger (Verteidiger) vertrat, austauschte.

Unruhe kam im Gerichtssaal auf, als Horst Mahler, der sich heute wieder einmal ganz von seiner emanzipatorisch-aufklärerischen Seite zeigte, aus den Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Zahl der wegen „vermeintlicher Volksverhetzung“ durchgeführten Strafverfahren nannte. Die angeblichen Volksverhetzungen – reine Meinungs- und Propagandadelikte – bestünden in den meisten Fällen, so Mahler, in der Verbreitung „ketzerischer Meinungen zum Holocaust und zur Ausländerpolitik“. Ihre Zahl betrage allein für den Zeitraum 1994 bis 2002 – sage und schreibe – 80.703. Er wiederholte: achtzigtausendsiebenhundertdrei. Die Zuhörer sahen entsetzt ihre Nachbarn an: Viele von ihnen sind an einiges Faules in der OMF gewöhnt, aber diese Zahl war selbst ihnen neu und beeindruckte enorm.

„Es wiederholt sich“, so Horst Mahler, „was im europäischen Mittelalter an der Schwelle zur Neuzeit für die damals herrschende geistige Unfreiheit kennzeichnend war: Jegliche Gedankenäußerung wurde damals daraufhin befragt, ob sie ‚rechtgläubiger’ oder ‚ketzerischer’ Gesinnung zuzurechnen sei. Im letzteren Falle wartete auf den ‚Gedankenverbrecher’ der Scheiterhaufen.“ Dann sagte Horst Mahler: „Eine Rechtsnorm, die mich zwingen könnte, den Rückfall ins Mittelalter mit zu vollziehen und auf Wahrheitssuche zu verzichten, habe ich nicht ausfindig machen können.“

Weiter Horst Mahler in seinem beeindruckenden Vortrag: „Mir scheint es, daß diese – in der Neuzeit als abartig empfundene – Herrschaftspraxis in § 130 StGB (Volksverhetzung) auferstanden ist. Verwunderlich ist nur, daß die tonangebenden Intellektuellen, die sich alle für ‚gute Demokraten mit rechtsstaatlicher Gesinnung’ halten, diese Unterdrückung ohne erkennbaren Widerstand hinnehmen.“

Ebenfalls für leichte Unruhe im Gerichtssaal sorgte ein von Horst Mahler vorgetragenes Zitat aus einer Rede des Juden Stuart E. Eizenstat am 21. Mai 1998 vor den Absolventen der Yeshiva-Universität. Eizenstat hatte dort u.a. gesagt: „Mit weniger als drei Prozent der Bevölkerung zum Ende dieses Jahrhunderts ist das Niveau der jüdischen Teilnahme an der Führung im Bereich der Künste, der Wissenschaft, des Geschäftslebens, der Finanzen, der Politik und der Regierung in den Vereinigten Staaten kurzerhand ausgedrückt verblüffend.“ – Tonangebende deutsche Intellektuelle verbreiten indes die Nachricht, es gäbe eigentlich gar kein Juden – sondern „nur Menschen“; wer kenne schon einen Juden persönlich? –, und irgendeine besondere Macht ginge schon mal gar nicht von diesen aus; das sei alles Geisteskrankheit.

Erneut wies Horst Mahler darauf hin, daß das Urteil im Frankfurter Auschwitz-Prozeß nicht veröffentlicht sei. Die Juristen in Deutschland scheinen auch das alle für normal zu halten. Er, Horst Mahler, kenne nur wenige Juristen, denen auffalle, daß hier grundsätzlich etwas verkehrt laufe; einige säßen hier am Tisch, wobei er die Verteidiger Roeder, Nahrath und Ulmer meinte. An dieser Stelle erschien wieder das satte und genüßliche Lachen des seine Arme vor dem Bauch verschränkenden Vorsitzenden Richters. 

Weiter zitierte Horst Mahler ausführlich den Philosophen Johann Gottlieb Fichte aus dessen 1793 veröffentlichter Schrift „Beitrag zur Berichtigung der Urteile des Publikums über die Französische Revolution“, in dem dieser „das Problem der Entstehung von Staaten in einem Staat“ behandele.

Von Interesse für die „tonangebenden Intellektuellen, die sich alle für ‚gute Demokraten mit rechtsstaatlicher Gesinnung’“ halten und in der Tradition der Aufklärung wähnen, dürfte es noch mehr sein, daran zu erinnern, welche Gedanken Voltaire über das Judentum geäußert hat.

Nächster Verhandlungstermin: 20. April 2004 von 14.00 Uhr nur bis 14.30 Uhr.

Dem Leser sei zu seinem Vergnügen nochmals empfohlen, sich die Schriftsätze Horst Mahlers in Gänze zu Gemüte zu führen. Sie sind alle auf seiner Heimatseite im Netz (www.deutsches-kolleg.org/hm) einzusehen. Den am 13. April 2004 vorgetragenen Text finden Sie unter www.deutsches-kolleg.org/hm; navigieren Sie über „Prozeß gegen das Deutsche Kolleg wegen Volksverhetzung“ zu „Beschwerde von Horst Mahler gegen das Berufsverbot“.