Der Rückwärts
Herr Kaus, es ist doch sagenhaft, wie verzerrt das, was man aussendet, an einen zurückkommt. Man hat ja schon viel von den Gefahren der Kommunikation in Massengesellschaften gehört und daß man besser seine Finger heraushalten sollte, aber wenn einem das dann selber passiert, ist es doch schon sehr ernüchternd. Nachdem ich seit Jahren auf die Verfolgungen durch das System hinweise, die andere erleiden, nur weil sie ihre Meinung gesagt haben, und dann auf die Verfolgungen, denen ich selber in der Folge meiner Hinweise ausgesetzt worden bin, fällt Ihnen, Herr Kaus, zum neuesten steuerrechtlichen Verfahren vor dem Finanzgericht Berlin gegen Andreas Röhler und mich folgendes zu verbreiten ein: „Peter Töpfer definiert sich als Linker, als Anarchist, als ‚Antideutscher’. Das ist dem hiesigen Regime zunächst einmal höchst willkommen. Sobald jemand von den meinungsamtlichen Zeitgeistern als links verortet worden ist, genießt er im allgemeinen ein Recht auf Narren-, Meinungs-, Rede- und Publikationsfreiheit.“ Eine ziemliche Frechheit, die einen erst mal sprachlos macht. Ich möchte Ihnen, der Sie mir etwas ignorant und arrogant vorkommen, folgendes sagen: Einer der ersten Menschen, die von der neu gegründeten antifaschistischen BRD verfolgt wurden – er war Ausländer und durfte nicht in die OMF einreisen, seine Bücher wurden verboten – war ein Linker. Er war nicht nur irgendein Linker, sondern er war ein Linker, der als Widerstandskämpfer gegen die Okkupation seines Landes durch deutsche Truppen gekämpft hat und dafür auf Jahre in verschiedene deutsche Konzentrationslager, u.a. Buchenwald, eingesperrt wurde. Als dieser Linke – ein pazifistischer Kommunist – nach dem Krieg feststellen mußte, daß über die Konzentrationslager – bei allem Schrecken, der dort tatsächlich stattgefunden hat – von seinen ehemaligen Mitinsassen (Edel- und Vorzeigeopfer à la Jorge Semprun) Märchen erzählt wurden, ist er zum ersten historischen Revisionisten und zum Vorbild der Revisionisten nach ihm geworden. Sein Name lautet Paul Rassinier. Paul Rassinier war der erste Verfolgte jener Holocaust-Religion – nachdem er bereits Verfolgter einer anderen Religion geworden war –, die inzwischen so viele Opfer gefordert hat. (Mitverfolgte der ersten Religion wurden zu Verfolgern ihres ehemaligen Mitverfolgten und zu Hohepriestern der neuen Religion.) Es stimmt, daß Paul Rassinier auf der Linken in eine ziemliche Isolation geraten ist und fast nur noch in rechten Verlagen publizieren konnte. Aber als später sein großartiger Nachfolger, Robert Faurisson, vom Holocaust-System zerschmettert werden sollte, da waren es wiederum – inzwischen nachgewachsene – Linke, nämlich sog. 68er, radikale Linke (wie Horst Mahler und Reinhold Oberlercher, deren Integrität und Intelligenz man auf der Rechten vergeblich suchen wird), sehr geehrter Herr Kaus, die sich vehement und wirksam für die Meinungsfreiheit Faurissons einsetzten, während die Rechte jedes Jahr zu den Völkermördern nach Israel pilgerte und in Jad Vaschem auf den Knien herumrutschte. Und wiederum kann ich nur hoffen, daß Sie die Namen dieser Linken mit etwas Achtung zur Kenntnis nehmen, denn Ihre Träger haben Wunderbares geleistet und haben dafür stets „ein Recht auf Narren-, Meinungs-, Rede- und Publikationsfreiheit genossen“, weswegen sie seit Jahren unter großen Schwierigkeiten nur noch hors commerce publizieren, andauernd mit Gesinnungsrichtern zu tun bzw. ihre Arbeit verloren haben: Serge Thion und Pierre Guillaume. Ich weiß nicht, ob Sie jemals würdigen können werden, was diese Linken über Jahrzehnte – gegen staatlichen und jüdischen Terror – geleistet haben. Meine Zweifel daran sind angesichts Ihres Schreibens erheblich; ich lese Sätze eines Bürokraten: „Hier [bei Töpfer] offenbart sich die Schädlichkeit anarchischen Denkens. (…) Er [Töpfer] könnte aber [mit der Strafgerichtsbarkeit im 4. Reich] unter Umständen als ‚Nationalanarchist’ Schwierigkeiten bekommen. (…) Für den Anarchisten hat der klassische Volksbegriff ‚als Gemeinschaft von Abstammung, Sprache und Schicksal’, wie er sich auch im Deutsch-Kollegialen § 3 StErgG niederschlägt, keinen operationalen Gehalt. (…) Wenn sich ein ‚Nationalanarchist’ Peter Töpfer in einem – Deutsch-Kollegialen – 4. Reich anarchistisch in Wort und Tat umtreiben sollte, müßte er konsequenterweise mit dem Strafgesetzbuch kollidieren. (…) Nicht sein persönlicher Unglaube, sondern seine volksschädliche Tätigkeit würde dann eine Anklage wegen Gottesmord zur Folge haben. (…) Seine aktuelle Beschwerde ist also abzuweisen.“ Hier träumt einer davon, bald bei Gesinnungstribunalen Urteile sprechen zu dürfen: Wenn ich, Töpfer, mich „im 4. Reich anarchistisch in Wort und Tat umtreiben sollte“, werde ich wohl bestraft werden – wahrscheinlich aufgrund eines Gesetzes gegen geäußerte anarchistische Gedanken? Was soll denn eine „anarchistische Tat“ sein? Das wird ja ein komisches Strafgesetzbuch sein im 4. Reich! Sie schreiben: „Er weiß auch seit langem, daß das Deutsche Kolleg hegelianisch ausgerichtet ist, weshalb für Deutsche Kollegiaten der Gottesbegriff zentral ist.“ Mir ist völlig egal, was Sie und andere hegelianische Deutschkollegiaten zu Ihrem Zentrum machen. Das einzige, was mich interessiert, ist, daß Deutsche Kollegiaten, soweit ich weiß, vor haben, ein neues Regime einzuführen und ob sie dabei ihre Privatmeinung zur Staatsreligion ausrufen und staatlich schützen lassen wollen. Ich bin etwas beunruhigt, wenn Deutschkollegiaten Strafen für Gesinnungen vorsehen bzw. bizarre Straftaten konzipieren. Ich vermute mal, daß „anarchistische Taten“ Meinungsäußerungen eines Anarchisten sein sollen. Es mag ja vielleicht sein, daß ich dem BRD-Regime „höchst willkommen” bin – in einem 4. Reich nach Kaus’schem Geschmack werde ich’s wohl jedenfalls nicht sein. Wie war das noch mal mit der „linken und rechten Reichshälfte”? Sie schreiben: „Problematisch, das zeigt der vorliegende Fall [Töpfers], wird es erst, wenn das Denken Früchte zeitigt – vor allem dann, wenn diese uns [Wem? Kaus? Den Deutschkollegiaten? Dem Gesinnungstribunal?] ungenießbar scheinen. Wir sollten uns, bevor wir lauthals für Meinungsfreiheit eintreten, die Frage vorlegen, ob uns auch die Freiheit des Andershandelnden genehm ist.“ Wo, bitte schön, habe ich „anders“ gehandelt wenn nicht im Geiste? – Es läuft auf die Bestrafung von Gesinnungen hinaus. Aber noch legen Sie sich ja nur Fragen vor. Ich glaube also nicht, daß ein Gesinnungsrichter in spe wie Sie versuchen sollte, den Edelmut eines Paul Rassiniers irgendwie nachzuvollziehen, der seinen Peinigern Gerechtigkeit widerfahren lassen hat, während diese Peiniger inzwischen in der OMF Karriere machten und nicht auf die Barrikaden gingen, als die OMF Paul Rassinier die Einreise verweigerte, als er im Frankfurter Auschwitz-Prozeß für die Angeklagten, seine ehemaligen Peiniger, aussagen und zur Versöhnung beitragen wollte. Sie, Herr Kaus, schreiben: „Es ist also nur einleuchtend, daß die ‚Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien’ die Verlautbarungen ‚der Freunde’ [gemeint ist der Verlag der Freunde, Andreas Röhler und – bis 1997 – Peter Töpfer] stets als serös passieren ließ. Unser Nationalanarchist hat aber den Fehler begangen, sich wort- und anscheinend auch wirkungsmächtig für Horst Mahler einzusetzen, der von den gleichgeschalteten Medien zum ‚aktiven Rechtsextremisten’ und Schmuddelkind erklärt wurde.“ Als Horst Mahler noch Freundschaften zu den obersten feinen Herren unterhielt – bevor er sich von ihnen, die in die Gosse der Korruption gerutscht waren, abwendete – und die Salons frequentierte (wo Sie damals waren, weiß ich nicht, Ihre bürokratischen Phantasien lassen Schlimmstes ahnen), da schmuddelten wir schon längst gehörig mit durch den Schlamm der OMF-Dummheit; andere Kinder dieses Volkes – ich denke z.B. an Christian Worch – schmuddeln seit sehr viel länger. Jetzt müssen wir uns wohl auf’s Schmuddeln im 4. Reich vorbereiten. „Demnächst dann etwas zur Volkspädagogik“, kündigen Sie an. Oh ja, da freuen wir uns schon drauf! Einen Pädagogen wie Sie, der uns das richtige Denken beibringt und uns bei der staatlichen Gewissensprüfung durchfallen läßt, den brauchen wir ganz dringend. Peter Töpfer [Erwiderung Kausens und Stellungnahme von R. Oberlercher =>]
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