Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen! – "Holocaustleugner" ins Irrenhaus!

Schreiben Horst Mahlers an die 22. Große Strafkammer vom 4. August 2004

Landgericht Berlin
22. Große Strafkammer
Turmstraße 91
10548 Berlin


Strafsache gegen Horst Mahler, Aktenzeichen 522 – 1/03 –


Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorstehend bezeichneter Angelegenheit setze ich Sie davon in Kenntnis, daß die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin im Verfahren gegen mich zum Aktenzeichen 502 -10/04 mit Beschluß vom 26. Juli 2004 angeordnet hat:

„Es soll der Angeklagte daraufhin untersucht werden, ob bei ihm im Zeitpunkt der angeklagten Taten eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung, Schwachsinn oder eine schwere andere seelische Abartigkeit vorgelegen hat, die die Einsichts- oder Hemmungsfähigkeit ausgeschlossen oder vermindert haben könnte (§§ 20, 21 StGB).“

Zum Gutachter wurde Herr Dr. Böhle, Winfriedstraße 37, 14169 Berlin, bestellt.

Die Staatsschutzkammer glaubt an meinem vermeintlichen Fehlverhalten – ich soll den Holocaust geleugnet und die Bundesrepublik Deutschland verunglimpft haben – „zwanghafte Züge“ entdeckt zu haben.

An diesem tiefsinnig begründeten Beschluß wird die 22. Große Strafkammer in der laufenden Hauptverhandlung nicht vorbeikommen. Mit ihm hat das Landgericht Berlin bereits jetzt Justizgeschichte geschrieben: Im Machtbereich der OMF-BRD ist die Furchtlosigkeit gegenüber den Juden als geistige Störung erkannt. Heißt es doch bei Johannes 7,13: „Niemand aber redete frei ... um der Furcht willen vor den Juden.“ Und die „Richter“ Brüning, Fuchs und Sylaff – sind sie nicht gleich „allen Obersten in den Landen und Fürsten und Landpflegern und Amtleuten“ die den Juden halfen, weil „die Furcht vor Mordechai über sie gekommen“ war? (Est 9,3)

Die Staatsschutzkammer irrt nicht, wenn sie „zwanghafte Züge“ an meinem Verhalten erkennt. Es ist der eigentümliche Zwang, den eine erkannte Wahrheit auf gottgläubige Menschen ausübt. Dieser Zwang wirkt unwiderstehlich, wenn die Lüge als Tatwerkzeug eines Seelenmordes am eigenen Volk erkannt ist. Darüber werde ich nie schweigen.

Jesus von Nazareth sprach zu den Führern der Juden: „ Ihr seid von dem Vater, dem Teufel, und nach eures Vaters Lust wollt ihr tun. Der ist ein Mörder von Anfang und ist nicht bestanden in der Wahrheit; denn die Wahrheit ist nicht in ihm. Wenn er die Lüge redet, so redet er von seinem Eigenen; denn er ist ein Lügner und ein Vater derselben. Ich aber, weil ich die Wahrheit sage, so glaubet ihr mir nicht. Welcher unter euch kann mich einer Sünde zeihen? So ich aber die Wahrheit sage, warum glaubet ihr mir nicht? Wer von Gott ist, der hört Gottes Worte; darum hört ihr nicht, denn ihr seid nicht von Gott.“ (Joh 8, 44-47)

Was vor 2000 Jahren wahr war, ist auch heute wahr. Der Teufel kann Wahrheitsliebe und Bekenntnis der Wahrheit nicht anders deuten denn als Geistesstörung. Wohlan!

Vermutlich will die Staatsschutzkammer im wohlverstandenen Interesse der Juden jetzt den Rückzug aus § 130 Abs. 3 StGB antreten und die „Holocaustleugner“ für verrückt erklären. Das könnte ein Weg sein, die für die Juden peinlichen „Volksverhetzungsprozesse“ zu vermeiden. Der Leitende Redakteur des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL, Fritjof Meyer, und die Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süßmuth haben der zurechtgelogenen Offenkundigkeit des „Holocaust“ mit der Veröffentlichung eines Aufsatzes über „die neuen Opferzahlen von Auschwitz“ in der Zeitschrift OSTEUROPA 5/2202 endgültig den Todesstoß versetzt. In diesem Aufsatz wird nicht nur die Opferzahl um mehr als 90 % reduziert. Bedeutender noch ist die Bestätigung, daß die der Welt als Tatorte vorgeführten Leichenkeller der Krematorien I und II im Stammlager Auschwitz nicht als Gaskammern benutzt worden sein können. Die Massentötungen sollen (!) in zwei nicht mehr vorhandenen Bauernhäusern außerhalb (!) des Lagers durchgeführt worden sein. Die Leichen seien auch nicht in den Krematorien verbrannt worden, sondern in Gruben, die neben den Bauernhäusern ausgehoben worden sein sollen. Damit ist die Jahrhundertlüge geplatzt. Nicht die Juden, das Deutsche Volk ist Opfer eines gigantischen, in der Geschichte einmaligen Völkermordes geworden, der bis in unsere Tage als Seelenmord fortgesetzt wird. Die Auschwitzlüge wurde von unseren Feinden ersonnen, nicht nur um dieses Verbrechen zu verdecken, sondern um das Deutsche Volk vollständig zu vernichten.

Am gestrigen Tage strahlte der Fernsehsender ntv um 23.30 Uhr einen Dokumentarfilm über den Flug des Führerstellvertreters Rudolf Heß nach Schottland aus, der den Lügen unsrer Feinde einen weiteren tödlichen Schlag versetzt hat. Rudolf Heß wurde ermordet, weil die Wahrheit nicht bekannt werden sollte: Hitler wollte Frieden – fast um jeden Preis. Seine großzügigen Friedensangebote wurden durch Churchills Intrigen zum Scheitern gebracht. Durch den Fernsehbericht wurde auch bekannt, daß Churchill der Spezialabteilung für die „Politische Kriegsführung“ -SO1 - des Britischen Geheimdienstes die Weisung erteilt hatte: „Setzt Europa in Brand!“ Nicht der Nationalsozialismus, sondern das Deutsche Reich sollte vernichtet werden.

Der Aufstand für die Wahrheit hat begonnen. Er ist nicht mehr aufzuhalten. Es kommt jetzt alles darauf an, den Juden den Heiligenschein vom Kopf zu reißen, den Jüdischen Opfermythos zu zerschlagen, um endlich Gericht zu halten über die Völkermörder, die im 20. Jahrhundert Ströme von Blut vergossen haben und gegenwärtig im Begriff sind, einen weiteren „heißen“ Weltkrieg vom Zaune zu brechen.

Wie wollen die Juden mich zum Schweigen bringen? Durch Mord? (Maimonides: „Den Besten der Ungläubigen müßt ihr töten!“) Durch lebenslange Haft? Durch Verschwindenlassen in einer Irrenanstalt? Die Wahrheit werden sie nicht länger unterdrücken können!

Bedurfte jemals die Wahrheit des Schutzes der Gesetze? Nur die, die ihr Reich auf eine Lüge bauen, müssen sich sorgen und die Künder der Wahrheit verfolgen in der vergeblichen Hoffnung, nicht entdeckt zu werden.

Wenn Sie den Beschluß Ihrer Kollegen von der Staatsschutzkammer ernst nehmen wollen, müssen Sie die Hauptverhandlung aussetzen und das Gutachten des Herrn Dr. Böhle abwarten. Sie können aber auch deutlich machen, daß sich die Staatsschutzkammer einen verzweifelten Scherz erlaubt hat, über den gelacht werden darf.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Mahler