Der Rückwärts
Organ des Antideutschen Kollegs
(www.nationalanarchismus.org/ADK)
in Zusammenarbeit mit dem Komitee
„Freiheit für Horst Mahler!“
informiert und stellt zur Diskussion:
 

Bericht über den zwölften Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 30. April 2004

Von Peter Töpfer

13.07 Uhr Start, davor fröhliche Begrüßung der langgedienten und altbekannten Prozeßbeobachter.

Besetzung: von links nach rechts: RA Wolfram Nahrath, der einen Fuß in Gips hat und erst mal schnell seine Robe über die Sportskleidung werfen muß, als Verteidiger des abwesenden Uwe Meenen; Horst Mahler; RA Roeder und der Verteidiger des ebenfalls entschuldigt fehlenden Reinhold Oberlercher RA Ulmer, der heute eine größere Rolle spielen wird. Oben: Protokollantin, eine oder zwei Richter(innen), ich weiß es nicht, sie haben noch nie eine Rolle gespielt, dann der heute eher gut gelaunte Richter Faust, dann noch mal zwei Richter, davon jener immer gleich, nämlich verständnisvoll dreinschauende und also seiner Aufgabe gut erledigende, nichtsdestotrotz verloren wirkende Schöffe. Dann Rum um die Krümm Staatsanwalt Krüger: immer etwas nervös, vor sich hinmümmelnd und stets Betroffenheit und Engagement mimend.

Vollzählig.

Zunächst ging es um den von Horst Mahler bei der letzten Verhandlung gestellten Antrag auf Beurlaubung für die Verhandlung am 3.5.04; an diesem Tag findet eine Konferenz statt, an der er teilnehmen möchte. Richter Faust fragte Staatsanwalt Krüger, was der dazu zu sagen habe. Krüger antwortet etwas, das im Publikum wie immer nicht verstanden wurde. Der Anwalt des Staates spricht stets ostentativ am – zudem nicht eingeschalteten – Mikrophon vorbei, so als wolle er bewußt das Publikum, das ihm dies in jeder Verhandlung zu verstehen gibt, verarschen. Vielleicht schämt er sich auch nur für das, was er sagt und tut, und will dies unbemerkt bleiben lassen. Richter Faust faßte – gleichsam dem Publikum dolmetschend – für das Protokoll zusammen: Der Staatsanwalt widerspricht dem Antrag Mahlers. Horst Mahler sagte, seine Abwesenheit wäre doch um so weniger tragisch, als für die eine anberaumte Stunde genügend Stoff zur Verhandlung vorliege; schon die – offenbar vorgesehene – Vorstrafenerörterung würde einigermaßen Platz einnehmen. Im übrigen werde RA Roeder an seiner statt mit der Einlassung fortführen; das wurde von diesem bestätigt. 

Nun mahnte RA Ulmer, daß er und seine Anwesenheit als Ersatz des RA Rieger nicht ins Protokoll aufgenommen wurden. Dies geschah nachträglich.

RA Nahrath regte an, den Termin am 3.5.04 komplett zu verschieben; das sei eine häufig praktizierte Lösung.

Richter Faust sagte, er würde am der Ende Verhandlung darüber entscheiden.

Bevor Horst Mahler mit seiner Einlassung fort fuhr, wies er – wie üblich – darauf hin, daß er wieder Post von Staatsanwalt Krüger bekommen habe... Ihm sei aufgefallen, daß das Aktenzeichen immer dasselbe ist. Krüger beanstande darin, daß Horst Mahler geäußert habe, daß „das Gericht den Schluß zu ziehen haben wird, daß § 130 StGB keine Rechtsnorm sei“ usw.

Horst Mahler kam nun auf die am Vortag in Berlin zu Ende gegangene OSZE-Konferenz gegen Antisemitismus zu sprechen. Die Beiträge dort seien wahre „Sportpalastreden“ gewesen, die von „schierer Panik“ gezeugt hätten. Horst Mahler griff zu einem Zeitungsausschnitt (1), in dem über eine Umfrage berichtet wird, die von der jüdischen Anti-Diffamierungs-Liga (ADL) in Auftrag gegeben und deren Ergebnis – „jeder Dritte denkt antisemitisch“ – der ADL-Direktor Foxman am Montag, zwei Tage vor Konferenzeröffnung, in Berlin vorgestellt hätte.

Horst Mahler las u.a. folgenden Abschnitt vor: „Foxman gab zwar auf Nachfrage zu, daß einige der befragten Personen gelogen haben könnten. Doch sei das immer noch besser, als wenn sie ihre Vorurteile offen aussprächen. ‚Wenn die Menschen glauben, sie müßten ihre antisemitische Haltung verbergen, dann reicht mir das’, sagte er.“ Horst Mahler wurde immer lauter, ließ seiner Empörung freien Lauf, rief: „Und dieser Kerl läuft noch frei herum! Herr Krüger, den sollten Sie sich mal vornehmen! Das ist ein frontaler Angriff auf die Freiheit!“ Ein dermaßen freches Bekenntnis zum Totalitarismus habe er noch nie gehört. (2) Was bei der UNO Konsens sei – die Verurteilung der Mauer in Palästina, die dreimal höher sei als die von Berlin – sei nach Foxman in Deutschland Antisemitismus. „Foxman erwartet“, so weiter aus dem Artikel, „daß die OSZE ein internationales Überwachungssystem für antisemitische Tendenzen etabliere“ – hervorgehoben von Horst Mahlers Stimme. Die Aussagen Foxmans seien der „kristallklare Ausdruck der despotischen Talmudie. Wir sollen in unseren Gedanken kontrolliert werden! Wir haben kein Recht mehr auf Gedanken! Und Sie machen sich für diese Leute zum Büttel!“

Horst Mahlers bäumte sich auf, sein Arm, ausgestreckter Zeigefinger, peitschte in Richtung des Staatsanwaltes. Körper und Geist eine Einheit. Da war er endlich, der teutonische Furor. Europa erwacht, Artaud, Céline, Pessoa, als ob ihr nie tot gewesen. So muß Whitman rezitiert haben. Der Mann soll 68 sein? So jung wie ’68!

Auch aus einem aktuellen Interview mit Israel Singer, einem hohen Tier des Jüdischen Weltkongresses und Vorsitzenden der "Jewish Claims Conference", von dem 113 Familienangehörige ermordet wurden, zitierte Mahler: "Wenn es nur Gefühle sind, dann brauchen wir neue Erziehungsinitiativen. Aber die Leute selbst haben nicht das Recht dazu, diese Gefühle auszusprechen..." (3) Hier ist das ganze ego- und genozidäre Programm, mit dem die Wüstensöhne Europa seit 5000 Jahren heimsuchen und das sie den allermeisten der Europäer auf- und eingezwungen haben, auf den Punkt gebracht: Gefühle müssen beseitigt, wegerzogen werden und dürfen nicht ausgedrückt werden, die Person darf nicht leben, nur noch eine leblose Maschine darf funktionieren, d.h. zur Ausbeutung arbeiten.

Notfalls, wenn die Gefühls- und Gedankenkontrolle nicht mehr funktioniere, greife man, wie im Falle Möllemann, zu physischer Gewalt.

Krüger parierte. Wurde zur Furie. Zappelte hinter seiner Glasscheibe wie Kasper im Schattentheater. Richter Faust dolmetschte zu Protokoll: „Der Herr Staatsanwalt beantragt, das Gericht solle die Äußerungen des Angeklagten unterbinden. Sie seien nicht sachbezogen. Außerdem moniert er, daß die Verhandlungsleitung beim Angeklagten liege."

Sofort konterte Horst Mahler wuotangleich: „Sie sind es doch, Herr Krüger, der das Thema Antisemitismus zum Gegenstand der Anklage gemacht hat! Und das hier“ – er schlug mit dem Handrücken auf die Antisemitismus-Studie  – „soll nicht zum Thema gehören?! Und ob das sachbezogen ist!“

Krüger ging nun – geschlagen und beleidigt – unvermittelt auf den armen RA Ulmer los. Mit einem male konnte man ihn sogar verstehen: „Der Herr Verteidiger hat bei den empörendsten Stellen lauthals gelacht!“ (na so was, aber es stimmte ganz offensichtlich nicht), worauf auch beim Rechtsanwalt sich nun der Furor Bahn brach: „Was soll ich getan haben?! Was erlauben Sie sich so zu lügen?! Das ist eine Lüge!“

: Im vorderen Teil des Gerichtssaals war die dynamische Meditation ausgebrochen. Im Publikum flogen die Köpfe von links nach rechts wie beim Tennis. Ein Zuschauer rief begeistert: „Äktschn!“

Nun schritt Richter Faust ein, verschaffte sich Gehör: „Es sieht so aus, als hätte ich hier nichts mehr zu sagen.“ Souverän und gelassen schlichtete er den Streit, sprach salomonisch: „Die Ausführungen des Angeklagten sind sachbezogen.“ Sie seien zwar „stillos“, aber beträfen eindeutig die Sache und dürften nicht unterbrochen werden. „Ich kann nichts machen.“

Was den Verteidiger Ulmer angehe, so habe er diesen in der Tat lachen hören (?), aber es fehlten ihm die Rechtsmittel, gegen verteidigende Rechtsanwälte vorzugehen.

Alles beruhigte sich wieder – man wird sich doch mal ordentlich streiten dürfen unter Volksgenossen –, eine irgendwie liebevolle Atmosphäre entstand, und Horst Mahler griff zum Papier mit der „Bittschrift von Reichsbürgern in Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich an den Ewigen Bund Deutscher Fürsten“, sich weiter einzulassen. (4) Und zwar an folgender Stelle: „Die sich abzeichnende revolutionäre Gestaltungslage macht – wenn blutige ethnische Zusammenstöße und ein sich daraus wahrscheinlich ergebender Bürgerkrieg auf dem Boden des Deutschen Reiches vermieden werden sollen – ein schnelles und energisches Eingreifen des Deutschen Fürstenbundes unausweichlich.“ Er verwies auf das Vorstelligwerden einer Gruppe Adliger beim Bundeskanzler (siehe den Bericht über die elfte Verhandlung), damit dieser sich auf keinen Fall für einen Einsatz deutscher Truppen in Irak entscheiden möge, und darauf, daß er die Rechtslage beachte; nach dieser sei es an den deutschen Fürsten, die „Überlagerungen“ (Carlo Schmid) von den nach wie vor geltenden Reichsgesetzen zu nehmen. 

Staatsanwalt Krüger lachte süffisant. Horst Mahler verließ den Text und verwies, um die Triftigkeit seines Szenarios zu untermauern, auf ein Focus-Interview mit Peter Scholl-Latour. Dieser hätte in der Türkei mit Professoren gesprochen, die ihm gesagt hätten, nicht eine, wie von Scholl befürchtet, sondern zehn Millionen Türken würden nach Deutschland strömen, wenn sie freies Niederlassungsrecht in Europa bekämen. „Dann gibt’s“, so Scholl-Latour im Focus, „Bürgerkrieg.“ Wenn man aber in Deutschland entsprechend das sage, was in jeder Hürriyet auf Seite eins steht, nämlich „Die Türkei den Türken!“, „dann kriegt man eine Anklage, nicht wahr, Herr Krüger?!“

Dann las Horst Mahler weiter aus der „Bittschrift“: „Daran zu erinnern und zu verdeutlichen ist, daß niemand – kein Funktionär der staatlichen Verwaltung, kein Politiker und kein Bürger – sich darauf berufen kann, er habe darauf vertraut, daß das Deutsche Reich 1945 untergegangen sei und die Reichsgesetze ihre Geltung verloren hätten. Dieses Vertrauen ist insbesondere deshalb nicht schutzwürdig, weil auch das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland schon 1956 öffentlich klargestellt hat, daß das Deutsche Reich als Staats- und Völkerrechtssubjekt in der Niederlage von 1945 nicht untergegangen sei.“

An der Stelle der „Bittschrift“, wo es heißt, daß „dann erst das jüdische Volk als Geistesvolk erkannt und geachtet werden kann“, verließ Horst Mahler nochmals den Text und rief aus: „Doch als Unterdrücker? – Niemals!“

Um 13.37 Uhr unterbrach Richter Faust die Verhandlung, um mit seinen Kollegen den schon anfangs diskutierten Antrag auf Beurlaubung zu beraten und zu entscheiden. Nach Gesprächen unter den rechtspflegerischen Anwesenden wurde dem Publikum bekanntgegeben, daß Horst Mahler seinen Urlaubsantrag zurückgezogen habe.

Aha.

Die nächste Verhandlung findet also im Beisein von Horst Mahler am 3. Mai 2004, 11.00 bis 11.30 Uhr, statt.

Anmerkungen:
(1) Berliner Zeitung, 27. April 2004
(2) Nicht schlecht auch der Brief eines Bonzen der Jewish Defense League (Jüdische "Verteidigungs"liga) an Walter Mueller, der eine Konferenz von Historikern für den Monat April in Sacramento (USA) vorbereitet hat, die aber von jener "Verteidigungs"liga verhindert worden ist. Monate von Arbeit waren umsonst, und Mueller saß u.a. auf Nahrungsmitteln für zwei Tage. Der Präsi der jüdischen "Verteidiger" von Sacramento schrieb nun, nach vollbrachtem Unwerk:
"Walter,
ich nehme an, das Essen steht bereit. Kann ich kommen?
Danke.
Sean
Direktor der Jewish Defense League in Sacramento"
(3) Berliner Zeitung, 28. April 2004
(4) siehe www.deutsches-kolleg.org => Viertes Reich => Zur heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches

 

Eine Leuchtinstallation der jüdischen Künstlergruppe "Störfaktor" im Rahmen der die OSZE-Konferenz gegen Antisemitismus begleitenden Veranstaltungen und Ausstellungen. Sie ist im Zeughaus unter den Linden zu sehen:

Da ist sie wieder: die deutsch-jüdische Verschwörung gegen uns germanische und vorgermanische Ureinwohner!

Doch...

... not keush at all: Rückwärts-Reporter und Störfaktor Töpfer