Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung verurteilt!

Im abgetrennten Verfahren gegen Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen – beide saßen ursprünglich gemeinsam mit Horst Mahler auf der Anklagebank – ist am 7. Dezember 2004, 12.00 Uhr, das Urteil gesprochen worden: Dr. Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen sind vom Gericht unter Vorsitz des Richters Faust wegen Volksverhetzung zu 90 bzw. 60 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden. Beide tragen die Kosten des Verfahrens.

Stein des Anstoßes war der auf dem Netzort des Deutschen Kollegs www.deutsches-kolleg.org veröffentlichte Text „Aufruf zum Aufstand der Anständigen“. Das verschiedene Strafmaß geht auf die unterschiedliche Beteiligung der einzelnen Angeklagten am inkriminierten Text zurück.

Richter Faust sagte, der Tatbestand der Volksverhetzung gemäß Paragraph 130 Strafgesetzbuch sei gegeben, weil im von Reinhold Oberlercher verfaßten 100-Tage-Programm das Volk zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufgehetzt werde. Diese Teile – die Ausländer – würden als unnütz, sozial wertlos, minderwertig, den Deutschen unterlegen und rechtlos dargestellt. Das sei von der Freiheit der Meinungsäußerung nicht gedeckt. Diese Freiheit finde dort ihre Grenze, wo Bevölkerungsteile zu Objekten staatlicher Willkür gemacht werden sollen.

Das Argument der Angeklagten, die inkriminierten Texte seien jahrelang nicht zum Gegenstand von Verfolgungen gemacht worden, begegnete Richter Faust in der Urteilsbegründung damit, daß der Text des „Aufrufs“ zwischenzeitlich verändert worden sei. Die Urfassung des „Aufrufs“ ist mithin also offenbar nicht volksverhetzend.

Zur Begründung des relativ geringen Strafmaßes sagte Richter Faust, die inkriminierten Texte hätten keinen „beschimpfenden Charakter“. Außerdem seien die Texte in nur geringem Ausmaß verbreitet worden, nämlich auf der nur von Gesinnungsgenossen besuchten Internetseite des Deutschen Kollegs.

Richter Faust sagte, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen mit Gefängnis zu bestrafen, wäre ein erbärmliches Zeichen für die Rechtsordnung. So erbärmlich sei die Rechtsordnung nicht.

Die Verurteilten können vorm Bundesgerichtshof Revision gegen das Urteil einlegen.

Vor der Urteilsverkündung fand um 11.00 Uhr eine Verhandlung gegen Horst Mahler statt. Erwartet worden war eine ausführliche Stellungnahme des Staatsanwaltes Krüger zu den Beweisanträgen Horst Mahlers. Staatsanwalt Krüger jedoch sagte nur, daß es sich bei Horst Mahlers Beweisanträgen lediglich um indiskutable Pamphlete handele, auf die er gar nicht eingehen könne.

Fortgesetzt wird der Prozeß gegen Horst Mahler am 13.12.04 um 13.00 Uhr.

Peter Töpfer, 9.12.04