Erlebnisbericht über den 7. Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung von Klaus Kaping Lieber Leser, auch dieser Bericht soll sich weniger mit den rein juristischen Fragen dieses Prozesses beschäftigen. Vielmehr ist es meine Absicht, einen Überblick zu verschaffen, der es dem Leser ermöglicht, die Gedanken und Beweggründe der Beklagten nachzuvollziehen, die sie veranlaßt haben, die der Anklage zugrunde liegenden Äußerungen in ganz bestimmten Zusammenhängen zu Papier zu bringen. Dies ist deshalb notwendig, da in diesem Prozeß nicht wie sonst üblich von den Angeklagten versucht wird, die von der Anklage behaupteten Äußerungen zu bestreiten oder sie zu relativieren, ihren Wortsinn zu verändern. Nein, das ist es ja, was dem Gericht sichtbar mehr und mehr zu schaffen macht: die Angeklagten schlüpfen immer mehr in die Rolle der Ankläger, indem sie den Beweis antreten, daß den inkriminierten Äußerungen Tatsachen zugrunde liegen, die es offenkundig werden lassen, daß es die Richter und der Staatsanwalt sind, die sich schuldig machen, da sie sich als Helfershelfer der Besatzungsmacht mißbrauchen lassen. So begann auch dieser Prozeßtag für die Zuhörer mit der üblichen Prozedur der hochnotpeinlichen Durchsuchung mit anschließender Zwischenparkung im seitlichen Treppenhaus des Gerichtsgebäudes. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu bemerken, daß wohl ein Umdenken zumindest bei den Justizbeamten stattfindet, denn die Durchsuchung war längst nicht mehr so umfassend wie sonst, und auch der Umgangston wird merklich entkrampfter. So kommt es schon mal zum Austausch auch mehr privater Gedanken, und so manches Witzchen lockerte die an den vorangegangenen Tagen doch sehr gereizte Stimmung etwas auf. Kurz nach neun war dann Einlaß in den Gerichtssaal, und bald danach erschien dann auch das „Hohe Gericht“, und der Prozeß konnte seinen Fortgang nehmen. Da es zur Zeit bei der persönlichen Einlassung von Horst Mahler immer noch um den nur ihn betreffenden Anklagepunkt geht, waren die Angeklagten R. Oberlerchen und U. Meenen nicht anwesend und wurden lediglich von Ihren Verteidigern vertreten [RA Ulmer ersetzte wieder RA Rieger als Verteidiger Reinhold Oberlerchers]. Nach der Eröffnung der Verhandlung durch den Richter Faust und der Abhandlung einiger Formalitäten erhielt Horst Mahler die Möglichkeit, in seiner persönlichen Erklärung fortzufahren. Er benutzte diese Gelegenheit zunächst dazu, vor der Verlesung des vorbereiteten Textes alle am Prozeß Beteiligten dahingehend anzusprechen, daß es ihm sehr wohl bewußt sei, daß er in seinen Erklärungen Dinge zur Sprache bringt, die für die unvorbereiteten Zuhörer wie „von einer anderen Welt stammend“ erscheinen. Trotzdem, oder gerade deswegen sei es notwendig, daß sich das Gericht und der Staatsanwalt auf den Inhalt dieser Texte einlassen. Mahler trug jenen Teil seines im NPD-Verbotsverfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten Schriftsatzes vor, der ihm die Anklage des Herrn Krüger eingetragen hat. Darin kommen die beiden beanstandeten Sätze: „Der Haß auf die Juden stellt sich als etwas ‚ganz Normales’ heraus. Ja, er ist geradezu das untrügliche Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems, also von geistiger Gesundheit – eine Gesundheit, die Juden – zu Recht – fürchten“ tatsächlich vor. Also doch „schuldig“ im Sinne der Anklage? Mahler setzt sich in dem Schriftsatz mit dem gegen die NPD erhobenen Vorwurf des „Antisemitismus“ auseinander. Die Verbotsantragsteller wollten darin einen Angriff auf die Menschenwürde der Juden sehen. Mahler fragt, ob sinnvoll von „Menschenwürde“ geredet werden könne, ohne dabei von einem bestimmten Menschenbild auszugehen. „Würde“ sei ein Wort mit Bedeutung nur im Hinblick auf ein Amt, auf eine Aufgabe, auf eine Pflicht. Amt, Aufgabe und Pflicht seien aber nur denkbar als Ausfluß eines dem Einzelnen übergeordneten – eines göttlichen – Willens. Wo sich der Mensch selbst das Höchste sei, dort gebe es keine Achtung vor dem Menschen. Pflichten ihm gegenüber würden nicht mit Überzeugung anerkannt. Hegel zitierend beschrieb er den Kannibalismus der Neger als Folge der Abwesenheit des Bewußtseins von der göttlichen Natur des Menschen. Diese im Abendland im christlichen Zeitalter überwundene Abwesenheit des Göttlichen sei mit der Französischen Aufklärung wiedergekehrt – begleitet von Menschenschlächtereien auf „höherer Stufenleiter“. Er sprach von der „Afrikanisierung“ der weißen Völker, erwähnte in diesem Zusammenhang Hiroshima und Dresden. Es gäbe kein Menschenbild schlechthin, so wie es kein Obst, sondern nur Äpfel, Birnen, Kirschen usw. gäbe. Im Menschenbild drücke sich das Bewußtsein des Menschen von sich im Verhältnis zu seinem höheren Wesen, Gott, aus. So wie nicht Gott überhaupt (Obst), sondern immer nur Gott in bestimmter Gestalt (Jahwe, Allah, Unser Vater) verehrt werde, so gebe es unterschiedliche Vorstellungen des Verhältnisses des Menschen zu Gott, also unterschiedliche Menschenbilder. Mahler untersuchte anhand der jüdischen und der christlichen Gottesvorstellungen die Frage, ob es auch miteinander unvereinbare Menschenbilder, damit auch gegensätzliche Begriffe von „Menschenwürde“ gebe. Gestützt auf das Alte Testament (Thora) und den Talmud legte er dar, daß der jüdische Geist jüdische Menschen in ein Sonderverhältnis zu Gott bringe, aus dem alle nicht-jüdischen Menschen ausgeschlossen seien (Auserwähltheit). Die Folge davon sei, daß der jüdische Gott, Jahwe, den von ihm nicht erwählten Völkern die Unterjochung und Ausbeutung durch die Juden und schließlich die Vernichtung durch das Schwert ankündige. Im Talmud, dem Gesetzesbuch der Juden, sei diese Einstellung dahingehend konkretisiert worden, daß Juden das Vermögen der Nichtjuden als herrenloses Gut betrachten, welches sie durch Betrug, Meineid und Raub an sich bringen dürften, ohne damit eine Sünde zu begehen. Auch das Leben der Nichtjuden sei den Auserwählten anheim gegeben. Es gelte unter Umständen sogar als Sünde, einen Nichtjuden vor dem Tode zu retten. Maimonides, die geschichtsmächtigste Lehrergestalt des Judentums, habe gelehrt: „Den Besten der Gojim müßt ihr töten!“ Daher sei es gläubigen Juden unmöglich, Nichtjuden als gleichwertige Menschen und als Kinder Gottes anzuerkennen. Dem stellte Mahler das christlich-deutsche Menschenbild gegenüber, das von der Gotteskindschaft aller Menschen ausgehe. Nur in diesem Menschenbild lasse sich Freiheit denken. Denn deren Wesen sei die wechselseitige Anerkennung des Anderen, damit die Respektierung seiner Unversehrtheit und seines Eigentums. Im christlich-deutschen Selbstverständnis sei der Mensch Person (per sonare = Hindurchklingen Gottes) und als Gehilfe Gottes bei dessen Selbstfindung von unendlichem Wert. Mahler untersuchte in dem inkriminierten Schriftsatz, wie sich das Menschenbild in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Laufe der Zeit gewandelt habe. Gestützt auf eine wissenschaftliche Arbeit des Bundesverfassungsrichters a.D. Prof. Dr. Wolfgang Böckenförde wies er nach, daß jene Instanz anfänglich noch am christlich-deutschen Menschenbild festgehalten, dem Liberalismus ebenso wie dem Kollektivismus eine klare Absage erteilt und den Personalismus als Substanz der vom Staat zu schützenden Menschenwürde angenommen habe. Diese Stellung des deutschen Geistes habe – wie Böckenförde aufzeige – das Verfassungsgericht längst zugunsten des von Karl Marx in seiner Schrift zur Judenfrage beschriebenen Menschenbildes der Französischen Revolution von 1789 aufgegeben, das – wie Marx hervorhebt – „den Juden auf den Leib geschneidert“ sei. Die „Menschenrechte“ seien darin wie ein Zaun auf der Weide, der vom Anderen abgrenze, statt diesen als Moment in die eigene Existenz einzubeziehen. Daraus schloß Mahler in jenem Schriftsatz, daß das Bundesverfassungsgericht gegen Artikel 1 Grundgesetz geputscht und dem jüdischen Menschenbild zur Herrschaft über die Deutschen verholfen habe. Er ließ Böckenförde ausführlich zu Wort kommen, der in seiner Arbeit die verheerenden Folgen dieser Entwicklung aufzeigt. Nach Böckenförde sei es schließlich soweit gekommen, daß der Staat nicht einmal mehr das Recht habe, in den staatlichen Schulen die Kinder zu erziehen. Erziehung sei die Vermittlung von Orientierung auch in weltanschaulichen Fragen. Eine solche Vermittlung werde aber als Verstoß gegen das Toleranzgebot bekämpft und als solcher illegalisiert. So werde unserer Jugend „das Standhafte“, von dem aus erst eine vernünftige Wahl unter konkurrierenden Weltbildern möglich sei, vorenthalten. Böckenförde habe unter Berufung auf Karl Marx festgestellt, daß es den von den Menschenrechtlern der Französischen Revolution vorausgesetzten Menschen in Wirklichkeit gar nicht gäbe. Er habe den Schluß gezogen, daß „unbedingte Freiheit“ wahrhafte Freiheit unmöglich mache. An Niklas Luhmann anknüpfend komme Böckenförde zu dem Ergebnis, daß die Freiheit vom menschlichen Subjekt weg gewandert und in das Zentrum eines sich selbst erhaltenden Verwertungsprozesses des Kapitals eingezogen sei. Der Mensch sei nur noch die Umwelt des Systems und nicht mehr Mittelpunkt der von ihm autonom zu gestaltenden Welt. Mahler wies darauf hin, daß sich kein lebenstüchtiges Volk auf Dauer diese Vergewaltigung seines Innersten gefallen lasse. Es rege sich jetzt in Deutschland Widerstand gegen die Aufzwingung des jüdischen Menschenbildes. Dieser zeige sich im Wiederaufflammen der Feindschaft gegen Juden. Es wurde deutlich, daß Mahlers Bemühen dahin geht, den „Stein des Anstoßes“ – das menschenfeindliche Menschenbild der Juden – aus dem Weg zu räumen durch eine schonungslose philosophische Kritik desselben auf allen Ebenen. Die Ursache, weswegen Juden von Nichtjuden überall auf der Welt zu allen Zeiten – auch noch heutigentags - gehaßt würden, solle endlich im geistigen Ringen überwunden werden. Er könne die Denkwege der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehen, die die Äußerung dieses Bemühens als „Volksverhetzung“ geahndet wissen will. Das „corpus delicti“ ist unter folgender Internetadresse zu besichtigen: http://www.deutsches-kolleg.org/hm/aktuelles/schriftsatz.pdf Nachdem diese „Vorlesung“ beendet war, wies Horst Mahler darauf hin, daß nun eine Darlegung über die „heilsgeschichtliche Entwicklung“ folgen soll, schlug aber vor, zunächst einmal eine Mittagspause einzulegen. Richter Faust, immer für eine Überraschung gut, erklärte jedoch, daß es keine Pause mehr geben würde, da dieser Verhandlungstag nun zu Ende ist. Er brummelte etwas von „noch anderen Terminen – oder so ähnlich, verkündete die nächsten Verhandlungstage, schloß die Verhandlung, und verließ geradezu fluchtartig den Saal, den Angeklagten, die Verteidiger und eine Schar verdutzter Zuhörer kommentarlos zurücklassend.
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