Der Rückwärts Bericht über den sechzehnten Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 26. Mai 2004 ¡¡Staatsanwalt Krüger will Horst Mahler für geisteskrank erklären lassen!! Von Peter Töpfer [Zuvor noch der Hinweis, daß der Bericht über den fünfzehnten Verhandlungstag ergänzt wurde[1]: Ein Notizzettel war übersehen worden.] Um 9.15 Uhr beginnt die Verhandlung mit den gewohnten Teilnehmern (Oberlercher und Meenen sind nicht anwesend), die sogleich von Richter Faust gefragt werden, ob sie „irgendwelche formale Anträge“ stellen möchten. Das ist nicht der Fall, und Horst Mahler schickt sich zur weiteren Einlassung an, möchte vorab jedoch noch eine Bemerkungen anbringen. Er sei mit seiner Einlassung noch nicht fertig, da liege schon die nächste Anklageschrift von Staatsanwalt Krüger vor. Offenbar wolle dieser im „Guiness-Buch der Rekorde“ Erwähnung finden. Er sehe darin weiterhin einen „massiven Einschüchterungsversuch“. Ein solches Verhalten seitens eines Staatsanwalts – Gedanken eines Angeklagten, die zur Sache gehören, zum Gegenstand einer Serie von neuen Verfolgungsmaßnahmen zu machen – hätte es in der Justizgeschichte noch nicht gegeben. Wiederum würde Staatsanwalt Krüger Zitate aus ihren Zusammenhängen reißen. Horst Mahler geht davon aus, daß es sich bei den Schriftsätzen des Staatsanwalts nicht um Fehlleistungen, sondern um vorsätzliche Entstellungen handelt. Es wimmele vor und hinter den inkriminierten Textpassagen nur so von Pünktchen, ja es werde die Verwendung einzelner Begriffe bereits zu Straftaten erklärt. Nachdem Horst Mahler in den vorangegangen 15 Verhandlungstagen so ausführlich seine Sicht der Dinge dargestellt und den Kontext hergestellt hat, in dem sich die von Staatsanwalt Krüger inkriminierten Textpassagen befinden, muß es für ihn wie eine kalte Dusche des Unverständnisses wirken, wenn ihm immer wieder neue Anklagen von Staatsanwalt Krüger ins Haus gebracht werden. Er scheint die Mentalität des Staatsanwaltes einfach nicht fassen zu können („Da steckst du nicht drin“, würde der Volksmund sagen). Ist es nicht Staatsanwalt Krüger, der stets darauf achtet, daß den Ausführungen Horst Mahlers gut zugehört wird? Hätte man nach all den Wochen nicht annehmen dürfen, daß Staatsanwalt Krüger es endlich sein läßt mit seinen Anklageschriften? Er scheint selbst aber tatsächlich nicht zuzuhören, sondern nur auf rote Tücher in Form von Begriffen zu warten und reflexartig mit Notizen zu reagieren, aus denen er dann seine neuen Anklageschriften fabriziert. Ich – PT – vermute meinerseits, daß ein Begriff wie „Jude“ bei Menschen vom Schlage eines Staatsanwalts Krüger bereits heftigste Abwehr auslöst. Die Verfolgungswut wird dann, bei der alleinigen Erwähnung des Wortes „Jude“, nur noch von der Überlegung in letzter Sekunde gebremst, daß es ja doch z.B. einen „Zentralrat der Juden“ gibt, es also auch Juden geben muß und die Benutzung dieses Begriffes nicht strafbar sein kann. Diese Reflexe, die bei der Erwähnung von Begriffen ausgelöst werden, in denen das Wort „Jude“ oder „jüdisch“ vorkommt, haben schon für manche komische Situationen gesorgt, in denen Philosemiten von Juden hinter vorgehaltener Hand darauf hingewiesen werden, daß sie in gefährliche Nähe zum Antisemitismus geraten: „Halt mal, uns gibt es wirklich!“ Wieder erklärte Horst Mahler geduldig, daß der Haß auf die Juden, der eine Blutspur in der Geschichte gezogen habe, nicht grundlos gewesen sein kann. Das – die Wahrnehmung und Anerkennung von Gründen für grausames Geschehen – sei wesentlicher Bestandteil seines Denkens und Motiv seines Handelns. Diese Gründe müßten ermittelt werden, damit dieser Haß und die Haßspirale ein Ende haben kann. „Verkrampfungen“, so Horst Mahler, „stehen uns – und ich betone das – uns als Angehörige eines Volkes, als Angehörige der Menschheit und auch als Juristen im Wege.“ Eine Chance werde durch das verkrampfte Verhalten des Staatsanwaltes vertan. Das sei sehr schade. Statt sich zu entkrampfen, versuche der Staatsanwalt immer wieder, ihm, Horst Mahler, das Wort zu nehmen. Energisch beendete Horst Mahler seine Vorbemerkung mit dem Ausspruch: „Das werden Sie nicht schaffen, Herr Krüger!“ Richter Faust stellte nun einige Fragen bezüglich anderer Verfahren an anderen Gerichten der BRD gegen Horst Mahler. Am 7. Juli 2004 wird z.B. aufgrund einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft Cottbus vor dem Amtsgericht Potsdam gegen Horst Mahler verhandelt. Horst Mahler fuhr nun mit seinem Beweisantrag fort, den zu stellen er am 19. Mai 2004 begonnen hatte, und zwar auf Seite 34, Abschnitt V (römisch 5). (Dieser Beweisantrag ist leider noch nicht im Netz nachzulesen.) Er wies erneut darauf hin, daß die amerikanische Federal Reserve Bank – die Zentralbank der Vereinigten Staaten, kurz „FED“, vergleichbar mit der Bundesbank in Deutschland, deren Präsident, der Jude Alan Greenspan, angeblich der zweitwichtigste Mann der USA ist – nichts anderes als ein Zusammenschluß von – zumeist jüdischen – Privatbanken und keine staatliche bzw. demokratisch legitimierte und kontrollierte Institution ist. Wieder zitierte Horst Mahler ausführlich Bibelstellen, aus denen der völkermörderische Charakter des Judaismus hervorginge. Der „faustische Geist der Germanen“ sei dagegen „der Geist der Eigenheit und der Freiheit“. Wenn die Germanen ihren Furor entwickeln, dann nur aus dem Grunde, weil sie als Personen nicht geachtet werden und also sich Respekt verschaffen und ihre Eigenheit schützen müssen. Anders der Judaismus, der auf die Vernichtung der anderen Völker aus sei. Der Ausschluß der Juden aus der Volksgemeinschaft im Nationalsozialismus, und zwar auch der antizionistischer und deutschpatriotischer Juden, habe auf der „verhängnisvollen Biologisierung des Problems beruht“. Um 10.15 Uhr wird die Verhandlung unterbrochen und um 11.00 Uhr wieder aufgenommen: Jetzt verliest Horst Mahler seinen „Offenen Brief an Daniel Goldhagen“. Zuvor läßt Richter Faust noch eine Bemerkung zu einer Unterhaltung mit österreichischen Richterkollegen fallen, die bisher die Verhandlung beobachtet hatten. Diese seien mit der Art und Weise, wie in Berlin Prozesse geführt werden, nicht einverstanden gewesen – nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen Gründen. Unter anderem fordert Host Mahler in seinem „Offenen Brief“ Goldhagen auf, „auf die Zeichen der Zeit zu achten“: heute würden in Rußland bereits hohe Militärs und kommunistische Duma-Abgeordnete davon sprechen, mit den Juden hart ins Gericht zu gehen. Er, Horst Mahler, bete zu seinem Gott, daß in Deutschland nichts Vergleichbares, nichts Mörderisches mit den Juden geschehen möge. Um 11.10 Uhr möchte Horst Mahler mit der Verlesung von Passagen aus seinem Buch „Guten Tag, Herr Friedman!“ beginnen. Doch zuvor sollen wieder Kopien für das Gericht und den Staatsanwalt angefertigt werden. Diese Kopierpause zieht sich bis 11.45 Uhr hin. Jetzt ergreift Staatsanwalt Krüger das Wort. Ihm mißfällt, daß Horst Mahler „drei Stunden lang aus dem Alten Testament“ zitiere. Er habe „ernste Bedenken bezüglich des Gesundheitszustandes“ Horst Mahlers. Ihm scheine, daß bei Horst Mahler „Defizite im Geiste“ vorliegen. Schließlich stellt er den Antrag, Horst Mahler von einem psychiatrischen Sachverständigen auf seine geistige Gesundheit hin begutachten zu lassen. Horst Mahler ruft aus: „Willkommen in der Sowjetunion!“ Staatsanwalt Krüger zeigt sich davon wenig beeindruckt und gibt seiner Vermutung, Horst Mahler sei geistig krank, obwohl er ihn noch in der Verhandlung am 14. Mai 2004 ausdrücklich geistige Gesundheit attestiert hatte[2], weiter Ausdruck. Er, Horst Mahler, „erkennt den Ernst der Lage nicht, in der er sich befindet“. Bereits 1997 – daran sei hier erinnert – hat die Richterin am Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Maietti, versucht, den Herausgeber und Schriftleiter der Zeitschrift für Kultur, Geschichte und Politik Sleipnir[3], Andreas Röhler, in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen. Dieser Versuch ist seinerzeit an der Redlichkeit des Sachverständigen, Prof. Platz, gescheitert.[4] Im vorliegenden Falle sind wir noch nicht so weit, weil der Staatsanwalt keine psychiatrische Untersuchung anordnen, diese nur beantragen kann. Richter Faust befragt nun alle Prozeßteilnehmer einzeln nacheinander, ob sie zum Antrag des Staatsanwaltes Stellung nehmen möchten. RA Roeder als Verteidiger Horst Mahlers nimmt keine Stellung, möchte diesen Antrag wohl unkommentiert und für sich selbst sprechen lassen. Desgleichen nimmt auch RA Ulmer keine Stellung. RA Nahrath beantragt, die Äußerung des Staatsanwalts Krüger, Horst Mahler berichte – neben den unzähligen Ausmordungen von Völkern durch die Juden – „vom Rumpelstilzchen“, ins Protokoll aufzunehmen. (Das und vieles mehr konnte auf den Zuhörerbänken nicht wahrgenommen werden; Staatsanwalt Krüger ist leider, was seine Unverständlichkeit anbelangt, rückfällig geworden.) Richter Faust lehnt die Protokollierung ab, weil die wortwörtliche Wiedergabe des Antrages des Staatsanwalts nicht nötig sei. Horst Mahler wiederholt noch einmal, daß wir mit dem Antrag des Staatsanwalts in der Sowjetunion angekommen seien. Die BRD sei mit der Psychiatrisierung von Dissidenten in ihr „Endstadium“ eingetreten. Richter Faust sagt, er werde den Antrag des Staatsanwalts und die Stellungnahmen „mit dem Herzen bewegen“ und zu gegebener Zeit entscheiden, „oder auch nicht“. Im folgenden beantragt Horst Mahler die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Judaismus und begründet den Antrag ausführlich. Wenn sich die Massen darüber bewußt würden, daß sie von den Juden ausgebeutet werden und daß ihre Kultur von den Juden zersetzt wird, dann könne, wie im Dritten Reich geschehen, die berechtigte Kritik am Judaismus zu „tragischen Verallgemeinerungen“ führen. Um 12.15 Uhr unterbricht Richter Faust, der einen immer souveräneren Eindruck macht und – jedenfalls dem Scheine nach – im Vergleich zum Staatsanwalt unverkrampft ist, die Verhandlung und gibt den nächsten Termin bekannt: 7. Juni 2004, 13.00 Uhr, Saal 700. Danach geht es am 16. Juni 2004, voraussichtlich vormittags, und am 19. Juli 2004, 9.00 Uhr, weiter. Anmerkungen
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