Bericht über den 19. Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 19. Juli 2004 und weitergehende Betrachtungen

von Bernhard Heldt

Daß beim „Mahlerprozeß“ keine Journalisten anwesend sind und die bisherigen wenigen Prozeßberichte in den Zeitungen nur der Diffamierung des Angeklagten dienten, veranlaßte uns schon im April dieses Jahres, das Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“ zu gründen, um ein Minimum an Prozeßberichterstattung zu gewährleisten.

Aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, daß der DFJV (Deutscher Fachjournalisten-Verband e.V.) seinen Mitgliedern empfiehlt, sich nicht mit dem „Mahlerprozeß“ zu beschäftigen, um „dem Antizionismus, der Ausländerfeindlichkeit und der Verfassungsfeindlichkeit keine Plattform zu geben“.

Außerdem sei die Spaltung des DFJV auch darauf zurückzuführen, daß eine „Mahlerfraktion“ dort zunehmend an Einfluß gewonnen hätte, so daß der Bundesverband selbst in der Gefahr sei, von rechts unterwandert zu werden.

Überdies kursiert im DFJV das Gerücht, daß neue Gesetze und Verordnungen aus der Feder von Herrn Schily dazu geeignet sein werden, gegen „extremistische Personen und Organisationen“ bereits im Vorfeld der journalistischen Arbeit vorzugehen. Die Gesetzgebung innerhalb der EU solle dahingehend „harmonisiert“ werden, „kriminellen Elementen“ die Arbeitsgrundlage zu erschweren.

Das Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“ hat diese Entwicklung bereits frühzeitig erkannt und Politiker, Juristen und Journalisten an ihre politische Verantwortung für die Demokratie und für die Pressefreiheit erinnert.

Zwischenzeitlich ist die Spaltung des DFJV vollzogen.

Der Zustand der Justiz und der angegliederten Ministerien ist klar erkennbar und wird zum Zusammenbruch dieses System gegenseitiger Begünstigung führen.

Deutlicher als jemals zuvor wird offenbar, daß sich Deutschland als Rechts- und Verfassungsstaat nicht nur in einer Krise befindet, sondern daß der Zusammenbruch des jüdisch-christlichen Interessenkartells und der parasitären „System-Elite“ eine historische Notwendigkeit ist, um wirkliche Reformen zu ermöglichen.

Horst Mahler gelang es auch an diesem 19. Verhandlungstag, seine Beweisanträge im Kontext dieser historischen Fehlentwicklung aufzuzeigen und verständlich zu machen, warum auch unsere „Eliten“ und die Justiz zum Spielball von Politikern und Parteien geworden sind und sich – mit Verstrickung mit den Medien – in einem Abgrund von Landesverrat und Verfassungsbruch befinden.

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist in Deutschland bereits so weit eingeschränkt und außer Kraft gesetzt, daß Journalisten und damit das gesamte Medienwesen sich dem zionistischen Diktat unterwerfen, weil sie sonst pseudostrafrechtlichen Repressionen zum Opfer fallen.

Diese Form von political correctness beschäftigt zwischenzeitlich ganze Dienstleistungsunternehmen, die eine ausgeklügelte Gesinnungsdiktatur als „politische Kultur“ entwickelt haben, an der auch Wissenschaftler & Künstler mitwirken, um eine Dekadenz als Kult zu inszenieren, die letztlich darauf abzielt, alles Deutsche in Deutschland zu vernichten

Horst Mahler hat in seinen Beweisanträgen mit der Darlegung von Texten aus der Bibel, dem Talmud, sowie aus dem Buch von Theodor Herzl „Der Judenstaat“ und aus der Begrüßungsrede des Rabbi Friedman von der Antizionismuskonferenz am 1. Juli in Wien auf diesen Zusammenhang hingewiesen.

Bereits früher hatte Mahler dargelegt, daß das Gericht selbst als „Opfer“ einer deutschen, also jüdisch-christlichen Geschichte zu begreifen ist und Richter und Staatsanwalt im System dieser Fremdherrschaft nur als Vollzugsorgane funktionieren können.

Wer sich mit der Gewissensfreiheit von Richtern in diesem Prozeß beschäftigt, dem wird klar, daß sich jüdische und christliche Moral in einem Irrgarten der imperialen Lüste und Begehrlichkeiten verirrten und dieses Verfahren ohne Legitimation des Deutschen Volkes ist, in dessen Nahmen hier faktisch eine „Gottesurteil“ gesprochen wird.

Das Strafverfahren ist aber auch ein eklatanter Beweis für das völlige Versagen der Journalisten und ihrer Berufsorganisation im Dienste eines Systems, in dem die Verantwortung gegenüber den Bürgern und der gesamten Öffentlichkeit abhanden gekommen ist.

Horst Mahlers Einlassungen sind für jeden politisch denkenden Menschen von überzeugender Logik, weil darin ein Geschichtsverständnis zum Ausdruck kommt, das sich mit dem Wesensgehalt von Recht und Gesetz in der Tradition des deutschen Humanismus verbindet.

Mehr als alle anderen Juristen in Deutschland ist Horst Mahler in der Lage – wie weiland Giordano Bruno –, diese Justitia ad absurdum zu führen und ihren Moralcodex auf den Scheiterhaufen der Geschichte zu werfen.

Wir, die patriotischen Bürger und Journalisten in Deutschland, werden dieses Urteil im Namen des Volkes nicht akzeptieren und warnen davor, die jüdisch-christliche Pseudomoral des Römischen Rechts im Falle von Horst Mahler exemplifizieren zu wollen, denn schon jetzt geht es darum, den Widerstand gegen dieses Urteil und die diabolischen Mächte zu organisieren.

Im Interesse einer objektiven Prozeßberichterstattung ist die sofortige Gründung einer Wochen- und Tageszeitung notwendig geworden, die wie folgt firmieren wird:

Also
ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG
Körperschaft des Öffentlichen Rechts

Die Realisierung dieses Projektes sollte unter der redaktionellen Führung von Horst Mahler im deutschsprachigen Raum der EU erfolgen, so daß wir Ihnen hierzu nach dem kommen Prozeßtag am 28. Juli 2003 um 13 Uhr noch einige Überlegungen nahe bringen möchten, um Mißverständnissen vorzubeugen.

Die also soll als Presseorgan die Aufgaben realisieren, die alle anderen Zeitungen in Deutschland bisher nicht wahrgenommen haben, wie zum Beispiel die Zeitung Das Parlament, die als Organ des Deutschen Bundestages dem Monopolstreben der im Parlament etablierten Parteien untergeordnet ist und somit nicht „Dem Deutschen Volke“ – sondern der etablierten Politikmafia dient.

Aus dieser Notlage ergibt sich zwingend die Pflicht zum organisierten zivilen Widerstand, der am besten durch das Projekt also realisiert werden kann.