Der Rückwärts Bericht über den elften Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 20. April 2004 Von Peter Töpfer Die Verhandlung am heutigen 20. April begann 14.00 Uhr und dauerte nur eine halbe Stunde. Staatsanwalt Krüger war wieder anwesend, sagte jedoch kein Wort. Die Angeklagten Oberlercher und Meenen wurden, wie in den vergangenen Sitzungen, von den Verteidigern Nahrat und Ulmer vertreten. Richter Faust eröffnete die Verhandlung, und Horst Mahler beantragte, die Verhandlung am 3. Mai möge ohne ihn stattfinden, da er an diesem Tag eine seit langem geplante Veranstaltung besuchen möchte. Richter Faust antwortete, daß er über diesen Antrag bis zum 30. April 2004 nachdenken werde. Dann ließ sich Horst Mahler weiter zu den Anschuldigungen ein, indem er seinen in der neunten Verhandlung (2. April 2004) unterbrochenen Vortrag des Textes „Zur heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches“ fortsetzte. Unterbrechungsgrund war das zwischenzeitlich gegen ihn beschlossene Berufsverbot gewesen, auf das er in der zehnten Verhandlung mit Verlesung des Berufsverbotsbeschlusses und seiner Beschwerde gegen dasselbe reagiert hatte. Nachtragend sei zu jenem Berufsverbotsbeschluß vom 8. April 2004 noch vermerkt, daß sich der Richter am Amtsgericht Buckow in diesem als Sowjetisierer zeigt, der im repressiven Umgang mit Dissidenten offenbar die Medizin zum Einsatz kommen lassen will. Er schreibt in seinem Beschluß: „Zwar können die Hartnäckigkeit, die Unbelehrbarkeit und der Umfang der von dem Beschuldigten begangenen Straftaten, die mit einem Wesenszug des Beschuldigten in Verbindung stehen, der schon in dem Urteil des Kammergerichts Berlin erwähnt wird, und die Fortsetzung der Taten durch den Beschuldigten in Kenntnis drohender Strafverfahren, öffentlich die nationalsozialistische Ideologie zu vertreten, unter Berücksichtigung der Möglichkeit altersbedingter Abbauprozesse die Untersuchung durch einen forensischen Sachverständigen angezeigt erscheinen lassen; in jedem Fall ist § 132a StPO auch für den Fall anwendbar, daß eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.“ Neben der gefährlichen Frechheit, im Zusammenhang mit der Person Horst Mahlers von „altersbedingten Abbauprozessen“ zu sprechen, läßt an diesem Satz erstaunen, daß Herr Buckow behauptet, Horst Mahler vertrete öffentlich die nationalsozialistische Ideologie. Horst Mahler ist ein sehr kommunikativer Mensch, der seine Anschauungen oft und ausführlich in der Öffentlichkeit vertritt. Die Aussage Herrn Richter Buckows zeugt davon, daß er, wenn er sich mit der Weltanschauung Horst Mahlers zu beschäftigen müssen glaubt, bei dieser Beschäftigung erfolglos geblieben ist. Nicht daß etwa Berufsverbote gegen Nationalsozialisten mit alleinigem Hinweis auf deren Ideologie gerechtfertigt wären; was aber schon bis zur Ungläubigkeit erstaunt, ist, daß Richter Buckow Horst Mahler für einen Nationalsozialisten hält, wo dieser doch absolut keine Gelegenheit ausläßt, auf seine idealistische Weltanschauung hinzuweisen und diese zu propagieren. Horst Mahlers Hegelianismus kann eigentlich gar nicht übersehen werden; wie ist es möglich, daß Herr Buckow ihn übersieht? Wie kann ein Mensch mit offensichtlich stark eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit das Amt eines Richters bekleiden? Mir ist das Alter des Richters Buckow nicht bekannt, aber kann es vielleicht sein, daß er seit seinem Jurastudium und der Ernennung zum Richter irgendwie „abgebaut“ hat? Richter Buckow folgt – daran sei hier erinnert –, wenn er mit Mißbrauch der Medizin droht, einer Kollegin, der Richterin Maietti, die 1997 tatsächlich die psychiatrische Zwangsuntersuchung des dissidenten Herausgebers und Schriftleiters der Zeitschrift Sleipnir, Andreas Röhler, angeordnet hatte (=>). Kommen wir zurück zur Verhandlung am 20. April: Horst Mahler verlas also im Rahmen seiner Einlassung weiter den Text „Zur heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches“ (1). Genauer gesagt setzte er den Vortrag ab dem § 202 des Textabschnittes „Das Reich im Denken“ fort. Er erinnerte daran, daß Kritik am Judentum durchaus etwas mit seelischer Gesundheit zu tun haben kann und von daher legitim sei und zitierte aus der Schrift „Die Judenfrage“ des Junghegelianers Bruno Bauer, ein Angehöriger der radikal-kritischen und aufklärerischen Gruppe der „Freien“ im Berlin des mittleren 19. Jahrhunderts: „Der Jude, der in Wien z. B. nur toleriert ist, bestimmt durch seine Geldmacht das Geschick des ganzen Reichs. Der Jude, der in dem kleinsten deutschen Staat rechtlos sein kann, entscheidet über das Schicksal Europas. Während die Korporationen und Zünfte dem Juden sich verschließen oder ihm noch nicht geneigt sind, spottet die Kühnheit der Industrie des Eigensinns der mittelalterlichen Institute.“ Weiter sagte Horst Mahler, die BRD zeichne sich durch „vollkommene Vasallität“ aus und daß „der Kampf um Deutschland vermittelst der vasallitischen Institutionen“ und einem „Marsch“ durch diese nicht zu gewinnen sei. Dann kam Horst Mahler zur Verlesung des Textabschnittes „Bittschrift von Reichsbürgern in Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich an den Ewigen Bund Deutscher Fürsten“. Zuvor verlas er – bestimmt, um möglichen Einwänden zu begegnen, er sei realitätsfern und unseriös – ein Zitat aus dem Buch „Countdown zum Dritten Weltkrieg“ von Karl-Heinz Zunneck, aus dem hervorgehe, daß der deutsche Adel entgegen einer weitverbreiteten Meinung noch eine beträchtliche Macht habe. Zunneck behauptet in seinem Buch, daß Vertreter des deutschen Adels einige Wochen vor Beginn des Irak-Krieges bei der Bundesregierung vorstellig geworden seien, mit der Faust auf den Tisch gehauen und sich vehement dagegen ausgesprochen hätten, daß sich Deutschland an diesem Krieg beteiligt. Darin läge einer der Gründe für Schröders kriegsablehnende Haltung. Mahler sagte, dies sei ein weiteres Beispiel dafür, daß die einflußreichsten Kräfte eben nicht immer die von Gesetzen dafür vorgeschriebenen seien und daß wichtige Entscheidungen nicht immer in den dazu bestimmten Gremien getroffen würden. Einige Wochen nach Veröffentlichung der „Bittschrift“ habe es, so Mahler, in Potsdam eine Versammlung von deutschen Adligen gegeben, bei der diese bekräftigt hätten, sich nach wie vor für Deutschland verantwortlich zu fühlen. Horst Mahler führt in seiner Bittschrift aus, daß „die legitime Reichsgewalt wieder an den ‚Ewigen Bund Deutscher Fürsten zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes’, wie er sich im Bündnisvertrag Preußens mit den Norddeutschen Staaten vom 18. August 1866 (Preußische Gesetzessammlung 1866 S. 626 ff.) gegründet und im Friedensvertrag von Berlin vom 22. August 1866 sowie in den Novemberverträgen von 1870 erweitert und schließlich im Vorspruch der Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 verantwortlich erklärt hat, zurückgefallen ist und bis auf den heutigen Tag in den Familienhäuptern der erhalten gebliebenen Fürstenhäuser verkörpert ist“. Richter Faust wendete sich sowohl interessiert als auch amüsiert auf seinem Drehsessel Horst Mahler zu und lauschte diesem aufmerksam; dennoch mußte er dessen Vortrag aus terminlichen Gründen beenden. Und auch im Publikum löste der Mahlersche Vortrag nach der Verhandlung Diskussionen aus. Es wurde aus eigenem Erleben darauf verwiesen, daß sich z.B. zahlreiche Adlige im Brandenburgischen tatsächlich kulturell und wirtschaftlich engagieren und von der restlichen Bevölkerung durchaus geachtet werden. Auch, daß Mahler konsequent in der Logik des Völkerrechts argumentiert. Es sei jedoch der Vollständigkeit daran erinnert, daß das Deutsche Kolleg in seinem „Aufstandsplan für das Deutsche Volk“ neben einem legalistischen Aspekt weitere Aspekte eines „Weges zum Vierten Deutschen Reich“ in Betracht zieht. Nächste Verhandlungen: (1) siehe www.deutsches-kolleg.org => Viertes Reich => Zur heilsgeschichtlichen Lage des Deutschen Reiches
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