Erlebnisbericht über den 5. Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung am 8. März 2004

von Klaus Kaping (mit freundlicher Genehmigung)

Lieber Leser, dieser Bericht soll sich weniger mit den juristischen Fragen dieses Prozesses beschäftigen. Vielmehr soll ein Überblick verschafft werden, wie ein juristisch nicht vorgebildeter, aber mit dem politischen Hintergrund dieses Prozesses vertrauter Beobachter der Ereignisse diese wahrnimmt und beurteilt.

Der Tag begann nacht altbewährtem Muster. Die Zuhörer werden nach hochnotpeinlicher Durchsuchung bis zum  Verhandlungsbeginn in einem verschmutzten Treppenhaus „geparkt“, in dem es keine Toilette gibt und auch keine Sitzgelegenheiten oder sonstige, in jedem Warteraum üblichen, Einrichtungen vorhanden sind.

Offensichtlich will man die jedesmal zahlreich Einlaß begehrenden Zuhörer mit solchen Mätzchen und Schikanen davon abhalten, auch künftig an den Verhandlungen teilzunehmen. Damit werden die Systemdiener aber keinen Erfolg haben, ganz im Gegenteil, die gemeinsam ertragenen Unbilligkeiten der Warteprozeduren erhöht das Gemeinschaftsgefühl und tragen zu einer geradezu fröhlichen Stimmung in diesem Treppenhaus bei.

Doch nun zum Prozeßgeschehen: Die Angeklagten Dr. Oberlercher und Uwe Meenen waren an diesem Tag vom Gericht freigestellt worden und brauchten nicht an der Verhandlung teilnehmen, weil Horst Mahler immer noch zu dem Anklagepunkt eine persönliche Erklärung abgeben wollte, der nur ihn persönlich betrifft, nämlich seine Aussage, daß der Haß auf die Juden eine ganz normale, ja von der geistigen Gesundheit eines Volkes zeugende Reaktion sei.

Doch es kam zunächst wieder einmal anders.

Der Staatsanwalt Krüger verfolgt ganz offensichtlich seit Begin des Prozesses die Strategie, die Angeklagten dadurch von persönlichen Erklärungen und somit einer schlagfähigen Verteidigung anzuschrecken, indem er jeweils aus dem Zusammenhang herausgerissene, im System jedoch mit Tabu belegte Begriffe, aus den Erklärungen herauspickt und sie zu neuen Anklagen zusammenbastelt, die er dann sinnigerweise den einzelnen Angeklagten kurz vor dem nächsten Termin noch vor Betreten des Gerichtssaals zu übergeben pflegt.

Diese Vorgehensweise hat bisher jedoch noch zu keinem Erfolg geführt, so daß dem guten Mann in Diensten der OMF-BRD langsam zu dämmern scheint, daß er es diesmal nicht mit Leuten zu tun hat, die versuchen, Ihren Hals aus der von Ihm um den Hals gelegten Schlinge zu ziehen, die nicht versuchen, sich mit irgendwelchen juristischen Trick zu verteidigen, sondern daß ihm hier wohl erstmals in seiner Laufbahn „Angeklagte“ gegenüberstehen, die durchaus in der Lage sind, ihm selbst das Fürchten zu lehren, daß er Deutschen gegenübersteht, die entschlossen sind, das Gericht als Bühne, als Forum zu benutzen, um dem Deutschen Volk und der Welt die Verlogenheit, die abgrundtiefe Verkommenheit dieses Systems und seiner Helfershelfer vor Augen zu führen.

Aus den Angeklagten werden langsam aber sicher die Ankläger und für alle, auch für den Staatanwalt Krüger, wird erkenntlich: Die Ankläger und das Gericht sitzen stellvertretend für das System OMF-BRD auf der Anklagebank.

Dies erkennend, hat Staatsanwalt Krüger nun zu einem neuen Schlag, wie er wohl hofft wirksameren Schlag, gegen Horst Mahler ausgeholt.

Er hat beantragt, daß Horst Mahler sofort die Ausübung als Rechtsanwalt untersagt werde, weil er die „freiheitliche demokratische Grundordnung des Grundgesetzes“ in strafbarer Weise bekämpfe. Man kann es auch anders ausdrücken: dieses Vorbild von einem Staatsbeamten will schon vor einer evtl. Verurteilung die Lebensgrundlage eines Angeklagten durch Berufsverbot vernichten. So ganz nach der Devise: Sicher ist sicher!

Aber wie schon unser großer Dichterfürst Goethe seinen Mephisto sagen läßt, daß er die Kraft sei, die das Böse will, aber immer nur das Gute schafft, hat der gute Herr Krüger in seinem Eifer und vielleicht auch in seiner Bösartigkeit für sein Vorhaben einen Weg gewählt, der sich nun wohl als Bumerang erweisen könnte.

Er hat sich für die Durchsetzung seines absurden Antrages den Richter Buckow ausgesucht, von dem er weiß, daß er schon einmal mit Horst Mahler auf unrühmliche Weise zusammengeraten ist und daß da wohl von Seiten des Herrn Buckow noch eine Rechnung offen ist. Diese offene Rechnung resultiert daraus, daß Horst Mahler als Verteidiger in einem anderen Prozeß den damals noch als Staatsanwalt fungierenden Herrn Buckow beleidigt hat, was dann auch höchstrichterlich in Form einer Verurteilung von Horst Mahler festgestellt wurde.

Leider hat Herr Krüger aber nicht bedacht, daß bei der besagten Affäre wohl noch andere, diesmal für den Richter nicht so ganz angenehme Einzelheiten mitgespielt haben.

Dazu muß man wissen, daß der nun laufende Prozeß gegen Dr. R. Oberlercher, Horst Maahler und Uwe Meenen beim Generalbundesanwalt von der jüdischen Gemeinde Berlin angemahnt worden ist. Der jetzige Vorsitzende der jüdischen Gemeinde von Berlin ist jedoch als Anwalt in dem besagten Verfahren vom damaligen Staatsanwalt Buckow in strafbarer Weise begünstigt worden, indem er einen Klientenverrat des damaligen Verteidigers und jetzigen Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde in Berlin nicht anzeigte, sondern in schamloser Weise für seine eigenen Zwecke zum Nachteil des damaligen Angeklagten ausnutzte.

Horst Mahler nutzte nunmehr die Gelegenheit, diese Einzelheiten vor der Strafkammer offenzulegen, um vor aller Welt dem Herrn Krüger aufzuzeigen, daß alle seine Einschüchterungsversuche nichts fruchten, denn es handelt sich hier nicht um einen normalen Feld-, Wald- und Wiesenprozeß, in dem schuldbewußte Angeklagte bereit sind, für einen guten Ausgang der Angelegenheit ihre eigene Großmutter zu verraten, sondern bei dieser Auseinandersetzung geht es um eine nicht unbedeutende Kampfhandlung im Aufstand für die Wahrheit, die von entschlossenen und willensstarken Reichsbürgern geführt wird.

Und so benutzte Horst Mahler diese Gelegenheit, dem Gericht die Machenschaften des Herrn Staatsanwaltes eindrucksvoll vor Augen zu führen.

Der Inhalt dieser, ebenso wie alle anderen bisher vor Gericht vorgetragenen Erklärungen, kann im Weltnetz unter http://www.deutsches-kolleg.org/hm/ nachgelesen werden.

Nach einer einstündigen Mittagspause, die die Zuhörer wieder in dem staubigen Treppenhaus ohne sanitäre Einrichtungen zubringen mußten, wurde die Verhandlung fortgesetzt.

Horst Mahler nutzte nun die Gelegenheit, daß Gericht darauf hinzuweisen, daß er durch die Verlesung der verschiedenen Schriftsätze allen Beteiligten die Möglichkeit eröffnen wolle, seine wirkliche Motivation, den wahren Hintergrund für seine von der Staatanwaltschaft als kriminell bezeichneten Handlungsweise bezüglich der Anklagepunkte erkennen zu können.

Er brachte dabei zum Ausdruck, daß es keineswegs seine Absicht sei, Ablehnung und Haß zu erzeugen, sondern im Gegenteil, seine Absicht sei es, durch die schonungslose Offenlegung aller Lügen der letzten hundert Jahren und durch die Offenlegung der Wahrheit eine Grundlage für die Aussöhnung unter den Völkern zu schaffen.

Ganz besonders die Enthüllungen in der vorgetragenen Schrift „Die verbotene Wahrheit“ boten dazu eine besonders gute Grundlage.

Da in dieser Schrift auch die völlig absurde Beweislage in Bezug auf Auschwitz im Allgemeinen und im Auschwitzprozeß Anfang der 60er Jahre im Besonderen zum Ausdruck gebracht wird, ergriff Horts Mahler die Gelegenheit beim Schopf. In einer wortgewaltigen Einlassung drohte er dem Gericht, daß, sollte der Herr Krüger wirklich eine erneute Anklage wegen Leugnung des Holocaust auf den Weg bringen, es dann endlich zu einem Auschwitzprozeß kommen würde, der angesichts der inzwischen eingetretenen Entwicklung (Fritjof Meyer etc.) diesen Namen wirklich verdient. Er führte aus, daß weltweit eine große Schar von Auschwitzforschern (Historikern, Naturwissenschaftler, Kriminologen, usw.) bereitstehen, dann in diesen Prozeß ihre Erkenntnisse einzubringen, die sich in minutiöser Forschungsarbeit erst nach den bekannten Schauprozessen (Nürnberg und Frankfurt) ergeben haben. Auch sei ein neuer Geist geworden, so führte Horst Mahler weiter aus, denn Robert Faurisson habe bei seiner Verabschiedung nach einem kürzlich abgestatteten Besuch in Vichy/Frankreich ausgerufen: „Auf ins Gefängnis“! Damit bekundete Robert Faurisson seine Bereitschaft, in dem kommenden Auschwitzprozeß Zeugnis für die Wahrheit abzulegen, auch wenn er von den Vasallen der Siegermacht dafür ins Gefängnis geworfen werde.   

Das Gericht, allen voran der Staatsanwalt, waren völlig überrascht und sichtlich betroffen. Richter Faust konnte sich nur noch dazu aufraffen, die nächsten Termine bekanntzugeben und die Verhandlung zu schließen.

Ein ereignisreicher und vor allem wie es scheint richtungsweisender Tag war vorüber. Richtungsweisend in der Hinsicht, als die Absicht von Horst Mahler deutlich wurde, unter wesentlich veränderten Umständen den umstrittenen Auschwitzprozeß noch einmal aufzurollen zu wollen. Endlich könnten – wenn der Staatsanwalt Krüger die erforderliche Hilfestellung durch Anklageerhebung wegen Holocaustleugnung leiste – die Widersprüche und Beweisfälschungen  aufgedeckt werden, die Anfang der 60ger Jahre zum „Auschwitzurteil“ geführt haben, Dadurch könne der Wahrheit zum Siege zu verholfen werden

Wir können also auf einen weiterhin interessanten, vor allem aber für Deutschland und die Deutschen, die noch Deutsche sein wollen, günstigen Verlauf hoffen.