Komitee „Freiheit für MOM!“ informiert: Bericht über den siebenten Verhandlungstag im Prozeß gegen Horst Mahler, Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen am 19. März 2004 von Robert Fischer Gegen 9 Uhr startete der siebente Verhandlungstag im Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit. Horst Mahler fährt in seiner Einlassung fort, die er am sechsten Tag nicht beenden konnte. Schon zu Beginn des Verhandlungstages stellte sich dem Zuschauer erneut die Frage, ob Richter, Staatsanwalt und übrige Gerichtsdiener nicht nur in der Lage, wie schon mehrmals beschrieben, sondern auch willens waren, den Ausführungen Mahlers zu folgen. Er wies erneut darauf hin, daß es sich bei dieser Verhandlung nicht um einen Prozeß im herkömmlichen Sinne handelt, sondern viel mehr um einen Prozeß gegen ein festgefügtes Welt- und Geschichtsbild, und daß es eben nötig sei, die Angst zu überwinden, um Fragen zu stellen, die zum Verständnis unseres Weltbildes unabdingbare Antworten liefern können. Mit klaren Worten führte Mahler aus, daß ein bestimmtes Verständnis von Menschenwürde eben nicht universell sei, sondern daß differenzierte Unterschiede in den Grundlagen des Menschseins zu verschiedenen Auffassungen in bezug auf die Menschenwürde führen. Die deutsche Vorstellung des Menschseins sei, so wird weiter dargelegt, nicht die des Menschen jüdischer, arabischer oder afrikanischer Herkunft; der weltliche Grundsatz der jüdischen Religion sei der Eigennutz. Es geht also um nichts weniger als die Preisgabe des deutschen Menschenbildes und der Aufzwingung eines neuen durch Fremdkräfte. Der geistige Kannibalismus, wie Mahler es nennt, den die Siegermächte nach dem zweiten Weltkrieg auf deutschem Boden initiierten, hätte den geistig philosophischen Niedergang als Ziel gehabt und weiterhin als Ziel; auch und gerade das sei Völkermord. Der Prozeß wurde mehrmals kurzzeitig unterbrochen, nicht etwa weil Unruhe entstand, sondern weil die Gerichtsdiener offenbar nicht in der Lage waren, dem Vortrag Mahlers ihre Aufmerksamkeit und Konzentration zu widmen. Der Staatsanwalt versteckte sich meist hinter einer stark spiegelnden Glasscheibe, schien im großen und ganzen aber mehr als teilnahmslos, der Richter selbst hatte offenbar mehrmals Probleme, sich aufrecht auf dem Stuhl zu halten, er bot ein erschreckendes Beispiel inkompetenter Arroganz. Den Gipfel der Respektlosigkeit erklomm jedoch ganz mühelos eine andere Gerichtsbedienstete, die mitten in Mahlers Ausführungen begann sich einzucremen und mit großem Behagen und voller Konzentration kleine Häppchen aus ihrem mitgebrachten Picknickkorb zu verzehren; dem Publikum und den übrigen Beteiligten nichts anzubieten, war sicher der geringste Ausdruck ihrer arroganten Überheblichkeit. Zumindest fiel ihr bei all der Gähnerei in den meisten Fällen doch noch ein, daß es ein Ausdruck von Höflichkeit und Respekt vor allen Anwesenden sein sollte, die Hand vor den Mund zu führen. Die niederen Bediensteten des Gerichts lasen bezeichnenderweise den gesamten Verhandlungstag über in „der Zeitung“. Der Zuschauer fragt sich unentwegt und mit Bangen, wer sich da zum Richter aufgeschwungen hat! Ich möchte an dieser Stelle nicht zu tiefgreifend und raumfüllend auf die sachlich und philosophisch schlüssige Argumentation Mahlers eingehen. Mit vielen Zitaten von Hegel, Nietzsche und ganz besonders Böckenförde (ein ehemaliger Verfassungsrichter) unterstütze er eindrucksvoll seine Darlegung und kommt – wie Böckenförde – zu dem Schluß, daß die Demokratie nur die Wahl zwischen verschiedenen konkurrierenden „Meinungsangeboten“ darstellt. In der aber der entwurzelte Mensch keinen Bezugspunkt mehr besitzt; die Voraussetzung zur wahrhaft mündigen Wahl aus all diesen Angeboten bleibe ihm verwehrt, da ihm das Standhafte, der verankerte Bezugspunkt seiner Identität, verloren gegangen sei. Nach mehreren Unterbrechungen beendete Horst Mahler seine Einlassung schließlich und begehrte anschließend das Wort zu einer weiteren Ausführung zur „Heilsgeschichtlichen Lage der deutschen Nation“. Auf Grund der vorgerückten Stunde – es war bereits nach 13 Uhr – konnte er jedoch nur eine kurze Begriffsbestimmung des Begriffes „Heilsgeschichte“ vornehmen. Bei der abschließenden Bekanntgabe der folgenden Verhandlungstermine konnte sich das ansonsten sehr zurückhaltende und stille Publikum einer spontanen Lautäußerung nicht erwehren, als der 20. April als einer der folgenden Verhandlungstermine benannt wurde. Richter Faust war offenbar das erste Mal an diesem Tage hell wach, als er irgend etwas vollkommen Unverständliches ins Mikrophon bellte. Zwei Reihen vor mir vernahm ich den Ausspruch: „Die Heilsgeschichte nimmt ihren Lauf“, und auch ich konnte mich eines Schmunzelns einfach nicht erwehren. Die weiteren Verhandlungstermine sind der 29. März 9 Uhr (nicht 10 Uhr, wie zunächst festgelegt!), der 2. April 14 Uhr, der 14. April 13 Uhr und der 20. April 14 Uhr. Der Verhandlungsort für alle Termine ist voraussichtlich der Saal 700 des Kriminalgerichts Moabit in der Turmstrasse 91 in Berlin Moabit. Schließen möchte ich mit einem Satz aus Mahlers Darlegung: „Freiheit gedeiht nur dann, wenn sie gedacht werden kann!“ In diesem Sinne möchte ich allen auch noch einmal das Komitee „Freiheit für MOM!“ ans Herz legen. Wenn das herrschende Meinungsmonopol von Presse und Fernsehen geistig nicht in der Lage und willens ist, von den Schlagwörtern loszukommen und sich auf einen „Prozeß gegen ein festgefügtes Welt- und Geschichtsbild“ einzulassen, und wenn die herrschenden Medien sich daran beteiligen, Horst Mahler mundtot zu machen, dann ist es unsere Aufgabe, die Informationen über diesen Prozeß in die Öffentlichkeit zu tragen.
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