Bericht vom 27. Prozeßtag im DK-Prozeß gegen MOM, 20. September 2004 Die Wortergreifung durch das Deutsche Kolleg findet nicht statt von Ursula Haverbeck Am 20. September 2004 fand im Berliner Landgericht der 27. Prozeßtag im Verfahren gegen MOM (Mahler, Oberlercher, Meenen) statt. Der Richter hatte für diese Verhandlung das Erscheinen aller drei Angeklagten angeordnet. Bei den vorherigen Terminen war Horst Mahler allein anwesend. Ging es doch bisher ausschließlich um den nur ihn betreffenden Vorwurf, mit seiner Erklärung, daß der Judenhaß durch die Jahrtausende eine natürliche Abwehrreaktion der Völker gewesen sei, habe er Volksverhetzung betrieben. Diese Anklage 1 ist gekoppelt mit einer Anklage 2, die sich auf Äußerungen des Deutschen Kollegs (DK), unterzeichnet von MOM als den drei Repräsentanten des DK, bezieht. Darin wird die Entausländerung Deutschlands angekündigt. Jetzt wurde zunächst verhandelt, ob das Verfahren 1, von dem Verfahren 2 abzutrennen sei. Dazu wurden Anträge vorgetragen, und das Gericht zog sich zur Beratung zurück, während die "Öffentlichkeit", des Saales verwiesen, in einem zugigen stuhl- und toilettenlosen Treppenhaus zu warten hatte. Nach etwa 20-minütiger Beratungs- und Wartezeit versammelte sich wieder alles im Saal 500. Das Gericht verkündete die Trennung beider Anklagekomplexe. Das war das Stichwort für den Staatsanwalt, der jetzt den Antrag stellte, man möge nun auch die Personen trennen und behufs dessen über die Anklage gegen Mahler im Entausländerungskomplex nicht weiter verhandeln. Eine Strafe dafür würde gegenüber einer bereits rechtskräftig verhängten Geldstrafe im Mainzer Verfahren wegen Billigung des "Angriffs auf Amerika" vom 11. September 2001 nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Hier nun trat etwas die "Öffentlichkeit" sehr Irritierendes, ja Bestürzendes ein: Dr. Reinhold Oberlercher unterstützte den Antrag des Staatsanwaltes, indem er darstellte, daß es einen "diametralen Gegensatz" zwischen seiner und Horst Mahlers Prozeßstrategie gäbe. Ein weiteres gemeinsames Verfahren sei auch ihm nicht erwünscht. Horst Mahler widersprach und machte geltend, daß er, "würde es mit rechten Dingen zugehen", freizusprechen sei. Durch die vom Staatsanwalt beantragte Verfahrenseinstellung würde das vereitelt. Das Gericht zog sich abermals zur Beratung zurück. Die "Öffentlichkeit" wurde wieder in das Treppenhaus geschickt. Es vergingen mindestens 20 Minuten, ehe Richter und "Öffentlichkeit" wieder in den Saal 500 einzogen, wo der Vorsitzende jetzt die Entscheidung des Gerichts verkündete: Das Verfahren gegen Horst Mahler wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung (Ausländerkomplex) wird eingestellt. Also kein Freispruch. Für Horst Mahler, der seine Sachen packen durfte und nur noch als Zuhörer dem Geschehen folgte, wurde die nächste Verhandlung zu Anklage 1 auf den 29. September 2004, 9.00 Uhr festgesetzt. Oberlercher und Meenen sollten jetzt allein Rede und Antwort stehen. Darauf waren sie aber nicht vorbereitet. Kurzentschlossen stellten sie den Antrag auf eine 30-tägige Unterbrechung, um sich ausreichend vorbereiten zu können. Das Gericht zog sich zurück, um komplizierte Verfahrensfragen ungestört klären zu können. Die "Öffentlichkeit" verbrachte weitere 20 Minuten in dem gefängnisgleichen Treppenhaus der Berliner Justizburg, nur um nach Rückkehr in den Saal aus dem Munde des Vorsitzenden zu vernehmen, daß die zwingenden gesetzlichen Voraussetzungen für eine 30-tägige Unterbrechung noch nicht gegeben seien und deshalb das MO-Verfahren spätestens am 5. Oktober 2004 fortgesetzt werden müsse. Erst danach ist die "große Pause" zulässig. Diese Gelegenheit soll nach dem 5. Oktober auch genutzt werden, so daß dann erst wieder am 5. November 2004 in dieser Sache verhandelt werden soll. So endete dieser Gerichtstag. Die irritierte "Öffentlichkeit" traf sich in der schon mehrfach heimgesuchten kroatischen Gerichtsklause. Dort war von MOM zunächst nur Horst Mahler anwesend. Die Gemüter waren in Aufruhr. Alle hatten die Erklärung Oberlerchers als Spaltung und Bruch innerhalb des DK verstanden. Diese Erklärung widersprach nach Darstellung von Horst Mahler auch dem gemeinsam gefaßten Beschluß, sich unter keinen Umständen auseinanderdividieren zu lassen. Der Prozeß sollte eine gemeinsame Wortergreifung werden. Als Oberlercher und Meenen – in Begleitung ihrer Verteidiger – dann doch noch erschienen, wurde in einer offenen und heftigen Aussprache – vergeblich – eine Klärung der Standpunkte versucht. Die Gegensätze blieben bestehen. Oberlercher erklärte, daß er sich die überlangen Ausführungen Horst Mahlers aus zeitlichen und finanziellen Gründen nicht mehr anhören könne, er sei für eine "minimalistische" Strategie – also für einen "kurzen Prozeß" sozusagen. Er beharrte auch darauf, daß die gegensätzlichen Standpunkte dem Gericht offen gelegt werden sollten. Horst Mahler erinnerte daran, daß Angriff und nicht Verteidigung der Grundkonsens des Deutschen Kollegs gewesen sei. Der Gerichtssaal sei unter allen Umständen als Bühne für eine Wortergreifung zu nutzen. Auch Rechtsanwalt Wolfgang Narath, Uwe Meenens Verteidiger, argumentierte in diesem Sinne. Oberlerchers "minimalistisches Konzept" schöpft die sich jetzt ergebenden Möglichkeiten für eine vom DK so oft geforderte Wortergreifung bei weitem nicht aus. Es zeigte sich wieder einmal, daß der Theoretiker sich schwer damit tut, Bodenhaftung zu suchen, wenn es um die Anwendung der Theorie auf Strategie und Taktik im Befreiungskrieg geht. Da Reinhold Oberlercher, wie er ausdrücklich sagte, das DK ist, wird seine Trennung von Horst Mahler wohl nicht auf den Gerichtssaal zu beschränken sein. Besonders bedauerlich war nach Ansicht der Mehrheit der Anwesenden, daß sich dieser Bruch offen vor unseren Feinden – denn so ist in vielen Veranstaltungen des DKs die bundesrepublikanische Justiz gekennzeichnet worden – vollzog. "Divide et impera" – "teile und herrsche" –, diese alte Herrschaftsrichtlinie wurde wieder einmal gegen uns erfolgreich wirksam.
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