Bernhard Heldt, Mitbegründer des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“, nach der 20. Verhandlung im Gerichtsgebäude von Kriminalpolizisten niedergeschlagen und beraubt. Einbruch in seine Wohnung und Raub von Unterlagen

Prozeßbericht über den 20. Verhandlungstag am 28. Juli 2004 gegen Horst Mahler, Dr. Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen vor dem Landgericht in Berlin Moabit

von Bernhard Heldt

Dieser Prozeßtag war ein echter Genuß für Menschen wie mich, die es gewohnt sind, interdisziplinär zu denken. Mahler hatte es wiederum verstanden, den Gerichtssaal in einem Hörsaal zu verwandeln und selbst der Staatsanwalt hatte seine üblichen Boshaftigkeiten an diesem Tage im Zaume.

In der Verhandlungspause hatte Mahler mir zugesagt, daß unser Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“ alle seine Beweisanträge, Eingaben usw. für uns zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt bekommt, um vernünftig arbeiten zu können.

Ich verließ also am Ende dieses Prozeßtages den Gerichtssaal gutgelaunt und ahnte nicht, daß ich im Fahrstuhl mit dem Landeskriminalamt eine Begegnung der besonderen Art haben würde, die zur Beschlagnahme meiner Aufzeichnungen und letztlich zu einem Strafantrag gegen Herrn Otto Schily wegen Körperverletzung führen wird, den ich im nachfolgenden Brief an Herrn RA Nahrath der Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen will.

Herrn
Rechtsanwalt Wolfram Nahrath

Berlin, den 4. August 2004

Betreff: Strafantrag wegen Verfassungsbruch, Volksverhetzung und systematischer Verfolgung von deutschen Patrioten und Anstiftung zu Straftaten im Amte
gegen Herrn Otto Schily, Minister des Inneren – BKA,
gegen das Zentrum für Antisemitismusforschung in Berlin,
gegen die Jüdischen Gemeinde in Berlin und
gegen den Staatsanwalt Krüger

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Nahrath,

im Strafverfahren gegen Dr. Reinhold Oberlercher, Horst Mahler und Uwe Meenen vor dem Landgericht Berlin verteidigen Sie die Angeklagten gegen den Vorwurf der Volksverhetzung, Leugnung des „Holocaust“ und anderer Delikte.

Horst Mahler hat in 20 Verhandlungstagen die Beweisanträge nicht nur zur eigenen Verteidigung, sondern zum Angriff auf das Grundgesetz genutzt – und somit eine Umkehrung der Beweislast dem Gericht überantwortet, so daß das Volk befähigt wird, sich seiner eigenen Lage in diesem politischen Prozeß bewußt zu werden.

Ich jedenfalls gehe konform mit den Beweisanträgen von Horst Mahler und habe von Anbeginn die Absicht verfolgt, seine „Wortergreifung“ so zu verstehen, wie es jedem kritischen Zuschauer ergehen sollte, wenn er sich als Deutscher seiner kulturellen Identität bewußt ist – oder bewußt machen will nach einer nunmehr 60 Jahre andauernden Umerziehung durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges.

Es ist zweifelsohne ein Skandal, daß Horst Mahler von einem Staatsanwalt und der Rechtsanwaltskammer auf das Niveau des Grundgesetzes degradiert wird, weil es die Würde des Deutschen Volkes beleidigt und verletzt; zumal es sich dabei um einen klaren Verfassungsbruch handelt, den Carlo Schmid bereits 1949 als Modalität einer Fremdherrschaft definiert hatte.

Diese Modalität der Fremdherrschaft aufzuzeigen und zu bekämpfen, ist die legitime Form des Widerstandes aller Deutschen, die es sind und bleiben wollen, um nicht in einem multikulturellen Weltstaat assimiliert zu werden, dessen Führung einzig dem auserwählten Volke des Rachegottes Jahwes obliegt.

Dieser Mahler-Prozeß wurde dann auch zum Hintergrund meiner eigenen Konflikte mit der Justiz, die mich als Initiator des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“ entweder zum Straftäter, aber noch dringender zum Psychopathen machen will, um meinen Strafanträgen die juristische und rationale Grundlage zu entziehen.

Ich möchte Sie darum bitten, meinen Strafantrag gegen den Innenminister Otto Schily wegen der Verfolgung deutscher Patrioten durch Verfassungsbruch, Volksverhetzung und Anstiftung zu Straftaten im Amte in diesem Kontext zu sehen, denn ich wurde ganz gezielt und nach monatelangen Vorbereitung zum Objekt solcher Aktionen, wie Sie es meiner Strafakte bereits entnehmen konnten.

Sie und auch andere Teilnehmer im Strafverfahren gegen Dr. Reinhold Oberlercher, Horst Mahler und Uwe Meenen wurden am 28. Juli 2004 um 15.30 Uhr zufällig Zeuge einer Aktion gegen mich, die etwa drei Minuten zuvor im Landgericht Berlin begann und deshalb von Ihnen und den anderen Personen bezeugt werden kann.

Diese Aktion gegen mich wurde seit der Gründung des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“ sehr wahrscheinlich vom derzeitigen Innenminister Otto Schily vorbereitet und durch die hier im Strafantrag genannten Personen und Institutionen recherchiert und dann auch gegen mich realisiert.

Meine Absicht ist es daher, den Sachverhalt vor der Tat, während der Tat und nach der Tat zu rekapitulieren, also den politischen Hintergrund und die eigentlichen Motive und Ziele aller Beteiligten erkennbar zu machen.

Daß der Mahler-Prozeß dabei von zentraler Bedeutung ist, ergibt sich aus den politischen Hintergründen des aktuellen Geschehens zur Frage der Objektivität aller beteiligten Mittäter; denn die Ausforschung und Verfolgung deutscher Patrioten durch den Verfassungsschutz und das Zentrum für Antisemitismusforschung kann nur mit Wissen des Innenministers erfolgen und verletzt somit die Unabhängigkeit des Gerichts in der Kompetenz des Richter Faust.

Der Gerichtssaal darf nicht zum Tatort für die Vorbereitung und Durchführung von Straftaten durch „Präventionskräfte“ des BRD-Systems mißbraucht werden, wie ich dies hier in meinem Strafantrag, den ich Sie zu prüfen bitte, mit der notwendigen Sorgfalt nachweisen werde.

Denn der Auftraggeber für diesen Tathergang ist Herr Otto Schily in seiner ministeriellen Eigenschaft für die ihm unterstehenden Organe Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) und das von seiner Bundesregierung geförderte und unterstützte Zentrum für Antisemitismusforschung, sowie auch für die hier involvierte Staatsanwaltschaft als Justizorgan.

An diesem 20. Verhandlungstag im Mahler-Prozeß wurde im Zusammenwirken dieser Kompetenzen der Versuch unternommen, mich unschädlich zu machen.

Zu diesem Zweck sollte ich offensichtlich einer strafrechtlichen Verurteilung oder psychiatrischen Betreuung zugeführt werden, um meine Glaubwürdigkeit gegenüber Herrn Schily zu verlieren, denn er wird von mir seit mehreren Jahren mit dem Vorwurf des Hoch- und Landesverrats, also mit dem Straftatbestand des Verfassungsbruchs konfrontiert

Insofern kann von mir bewiesen werden, daß insbesondere Herr Schily, aber auch anderer hohe Politiker sich einer Straftat schuldig machten.

Ich möchte an dieser Stelle mit der Schilderung des realen Tatherganges beginnen, also nicht mit dem Zeitpunkt anfangen, als Sie durch meine Hilferufe herbeieilten und mich am Boden liegend sahen, sondern dort beginnen, wo der Herr Richter Faust das Ende der Verhandlung verkündet hatte und ich als erster den Gerichtssaal verlassen hatte, zum Fahrstuhl eilte, dessen Türe auch offen stand, um im Erdgeschoß das öffentliche Telefon zu erreichen.

Als ich den Fahrstuhl betrat, folgte mir eine Person, die ich beiläufig mit den Worten grüßte: „Guten Tag – und wie hat Ihnen der Prozeß gefallen?“

Darauf zeigte mir diese Person einen Ausweis und stellte mir die Frage: „Wissen Sie, was das ist?“

Ich antworte: „Ja, ein Ausweis vermutlich.“

Die Person entgegnete: „Mein Dienstausweis – und was sie im Gerichtssaal gemacht haben, das hat mir aber gar nicht gefallen. – Und nun geben Sie mir die Aufzeichnungen und den Ausweis, denn Sie sind festgenommen und werden mir jetzt folgen!“

Ich sagte: „Meinen Ausweis können Sie haben, wenn ich telefoniert habe; meine Aufzeichnungen gebe ich Ihnen nicht. Sie haben keine richterliche Verfügung zur Wegnahme meiner Aufzeichnungen – und zunächst werde ich telefonieren.“

Zwischenzeitlich waren wir am Telefongerät in der Nähe des Ausgangs aus dem Gerichtsgebäude angelangt; ich nahm den Hörer, entnahm meiner Brieftasche die Telefonkarte, legte die Brieftasche mit dem Ausweis vor mich hin und wählte die Telefonnummer.

Der LKAler nahm mir den Telefonhörer aus der Hand, rief gleichzeitig über Handy Verstärkung herbei: „Schnell! Hier ist eine Festnahme, der Mann ist aggressiv, wohl ein Irrer, der Widerstand leistet. Kommt schnell!“

Im gleichen Moment waren zwei BKAler zur Stelle, stießen mich mit dem Kopf in die Plastikschale des Telefons, ergriffen gleichzeitig meine Arme und Beine und warfen mich zu Boden, obwohl ich zu diesem Zeitpunkt die Notizen schon nicht mehr hatte.

Einer von ihnen legte sich auf mich und drückte seinen Unterarm auf meinen Kehlkopf, hielt mit seiner anderen Hand meinen Kopf auf den Treppenstufe fest, während die zwei anderen Polizisten mich an Armen und Beinen festhielten, um mir Handfesseln anzulegen und dabei meine Füße verdrehten. Dabei wurde mir der Fuß gebrochen.

Ich rief um Hilfe, und fast im gleichen Moment erreichten Sie, Horst Mahler und die anderen Personen Ihrer Begleitung den Ort des Geschehens, so daß die BAK-Leute mich losließen, als sie sich umringt sahen.

Plötzlich gaben sich die drei BKAler friedlich und meinten: „Wir tun hier nur unserer Pflicht; der Herr hier hat sich der Festnahme widersetzt und randaliert.“

Ich sagte dann, als Sie schon zugegen waren: „Da ist mein Anwalt, dem geben Sie die Unterlagen zurück und den Ausweis.“

Mein Ausweis und meine Brille, die bei dem Angriff auf mich zu Bruch gegangen war, wurden mir zurückgegeben. Außerdem wurde mir der Rat erteilt, meine Verletzungen vom Arzt versorgen zu lassen.

Nach meiner Erinnerung geschah dies alles in einem Zeitraum von weniger als drei Minuten.

Wesentlich umfassender ist nun meine Schilderung der Gesamtumstände aller Beteiligten seit dem 1. Prozeßtag im Februar 2004 sowie über andere Verfahren wegen politischer Straftatbestände.

Mein Strafantrag gegen den Herrn Innenminister Otto Schily geht vom Verdacht der Anstiftung zu einer Straftat aus und vom Verdacht des Mißbrauchs der Justiz zur Abwehr der Strafverfolgung in eigener Sache.

Ich möchte Sie bitten, meinen Protest darüber öffentlich zu machen, daß im Landgericht unter offenkundiger Mitwirkung der Richter und der Staatsanwaltschaft führende Mitglieder der jüdischen Gemeinde kriminelle Machenschaften dulden, denn der Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde von Berlin, Rechtsanwalt Albert Meyer, ist an meiner Verurteilung persönlich interessiert.

Es kann kein Zweifel daran bestehen, daß meine diversen Strafanzeigen gegen RA Meyer und gegen andere Juristen auch von der Anwaltskammer gedeckt werden und darüber hinaus alle Presseorgane und Medien in Deutschland fest im Griff einer zionistischen Mafia sind, deren bürgerfeindliche Perversitäten zum Markenzeichen einer Dekadenz von kriminellen Netzwerken geworden ist.

Ich darf Sie sehr bitten, meine Entrüstung über diesen zionistischen, rassistischen und totalitären Gesinnungsterror in der Justiz des Landgerichts Berlin öffentlich zu machen und speziell gegenüber dem Generalbundesanwalt die Forderung zu stellen, daß der Staatsanwalt Krüger und weitere „politische Staatsanwälte“ auf ihre intellektuelle bzw. juristische Eignung untersucht werden.

Zum Gegenstand meines Strafantrages ergänze ich weiter:

Am Ende der Verhandlung gegen Herrn Horst Mahler vor dem Landgericht Berlin wurde ich noch im Verhandlungssaal 700 von den genannten Beamten und einem Mitarbeiter des Zentrums für Antisemitismusforschung observiert, ausspioniert und provoziert, um mich einer gerichtsmedizinischen Untersuchung zuzuführen.

Die Feststellung meiner Personalien und die Beschlagnahme meiner Notizen waren dabei nur ein provokantes Mittel zum Zweck, diesen „polizeilichen Zugriff“ zu legitimieren.

Eine nüchterne Rekonstruktion dieser Vorgänge belegt, daß die Ausführenden ruhig und planvoll vorgegangen sind, um Ihre eigenen Handlungen mir gegenüber als notwendig, gerechtfertig und glaubwürdig erscheinen zu lassen.

Dieser Sachverhalt war offenbar so gut inszeniert, daß die Situation vor, in und nach der Verhandlung unterschieden werden muß, denn einige der Beteiligten haben mich schon außerhalb des Gerichts in meiner Privatwohnung unter diversen Vorwänden aufgesucht, um offenbar diesen „Zugriff“ sorgfältig planen zu können.

Mehrere Personen, die ebenfalls im Mahler-Prozeß als Besucher anzutreffen waren, sind über den gesamten Zeitraum bemüht gewesen, mir zu erklären, daß Mahler selbst ein kranker bzw. geisteskranker Mensch sei, dessen Unzurechnungsfähigkeit ihm gewiß mildernde Umstände im Urteil bringen würden; ansonsten seien aber seine Einlassungen eine einzige Kette von „neurotischen Weltverschwörungstheorien ohne Sinn und Verstand“. So jedenfalls äußerte sich der Prozeßbeobachter und „Antisemitismusforscher“ Prof. X von der Freien Universität.

Diese Leute wollten meine Einschätzung über den Mahler-Prozeß erfahren und besuchten mich über den gesamten Zeitraum des Verfahrens.

Es handelte sich dabei immer um einen Personenkreis, der aus „privatem Interesse“ kam oder angeblich aus wissenschaftlichem Grunde.

Jener Mitarbeiter des Zentrums für Antisemitismusforschung war in meiner Wohnung, um sich über das Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“ zu informieren, wobei er sich als „Wissenschaftler“ vorstellte, der sich als 68ger ausgab und über meine Arbeit Erkenntnisse benötige.

Am 28. Juli hatte ich vor der Verhandlung mit diesem Mitarbeiter des Zentrums für Antisemitismusforschung ein Gespräch über einen Artikel in der tageszeitung, in dem es um seine Tätigkeit als Prozeßbeobachter ging.

Erst im Gerichtssaal bemerkte ich, daß er und der LKA-Mann sich so plazierten, daß sie sich für mich unbemerkt nonverbal verständigen konnten.

Beide hatten vor der Verhandlung Kontakte, die darauf abzielten, mich nach der Verhandlung möglichst unauffällig in die Psychiatrie zu bringen, wobei die „Beschlagnahme“ meiner Aufzeichnungen nur eine verabredete Provokation war, um einen Grund zu finden, gegen mich vorzugehen, weil ich gegen Herrn Schily massive Vorwürfe wegen Verfassungsbruchs und Hochverrats öffentlich gemacht habe.

Zur Bewertung meiner Behauptungen ist noch interessant, daß mir nicht nur meine Aufzeichnungen abgenommen wurden, sondern gleichzeitig ein Einbruch in meine Wohnung stattfand, bei dem mir die Unterlagen entwendet wurden, die am 1. August für die Nullnummer der also – Allgemeine Sonntagzeitung vorbereitet waren.

In dieser 1. Ausgabe sollten der Öffentlichkeit Details über Herrn Schilys frühere Tätigkeit im Komitee „Freiheit für Horst Mahler!“ vorgestellt werden.

Außerdem sollte über den Verfassungsbruch von Horst Köhler ein Bericht erscheinen und diverse Berichte über Heinrich Lummer und seine Rolle als Innensenator in Berlin zur Zeit der Gründung der REPs in Berlin.

Schließlich habe ich einen Artikel über den Hintergrund der Krise im DFJV (Journalistenverband) vorbereitet und wollte hierzu noch Informationen über die Herren Hohmann und Schäuble im Zusammenhang mit der Rolle der CDU in bezug auf den Zionismus veröffentlichen.

Wie Sie wissen, ist die Arbeit des Komitees „Freiheit für Horst Mahler!“ über die Grenzen von Berlin von einiger Bedeutung, so wie Horst Mahler ja auch in seinem Verfahren immer Beweisanträge von globaler und historischer Bedeutung vorträgt.

Das LKA und BKA sowie das Zentrum für Antisemitismusforschung und weitere „Bürgerinitiativen gegen Rechtsextremismus“ wurden von Herrn Schily in den vergangenen Jahren initiiert und finanziert, deren Personenkreis und Ziele ich kenne.

Neben dem Tatvorgang, den ich hier zur Anzeige bringe, kommt es auf diesen Hintergrund und die Zusammenhänge an, denn diese betreffen nicht nur mich, sondern sind der alltägliche Hintergrund von Observationen gegen Personen und Institutionen, die als politisch verdächtig gelten.

Als ehemaliges Gründungsmitglied der Partei Die Grünen und der Alternativen Liste kenne ich Herrn Schily – insbesondere aus der Zeit nach der Wende –, weil unter seiner Regie die Ermittlungen über meine Arbeiten zu Verfassungsfragen erfolgt sind (siehe Archiv der Böll-Stiftung).

Da Sie bereits für mich in einer anderen Sache von ähnlicher Bedeutung tätig sind und Akteneinsicht genommen haben, werden Sie auch unschwer die Feststellung treffen können, daß die Justiz in Deutschland bzw. Berlin maßgeblich von den Direktiven des Herrn Schily abhängt, so daß kein „politisches Strafverfahren“ ohne eine Stellungnahme aus seinem Hause und der jüdischen Gemeinde möglich ist, denn der überwiegende Teil aller „politischen Straftaten“ haben direkt und indirekt mit Delikten „gegen jüdische Interessen“ zu tun, die als verfassungsfeindlich deklariert werden.

Da Sie, Herr Rechtsanwalt, und andere Teilnehmer in diesem Strafverfahrens, mehr zufällig Zeuge dieses Vorganges waren, bitte ich Sie hiermit, meine Interessen in dieser Angelegenheit zu vertreten und ggf. weitere Zeugen – nicht zuletzt auch Herrn Mahler – zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard Heldt

Nächste Termine im Mahler-Prozeß:
11. August 2004, 9 Uhr
13. August 2004, 13 Uhr
23. August, 9 Uhr
30. August, 9 Uhr
8. September 9 Uhr
20. September 9 Uhr