Bericht über die Verhandlung gegen Horst Mahler am 10.1.05


In der heutigen Verhandlung wurde die Beweisaufnahme geschlossen.

In seinem Plädoyer sagte Staatsanwalt Krüger, wenn es in der deutschen Sprache nicht schon die Redewendung „sich zum Horst machen“ gäbe, würde sie spätestens jetzt, nach den zurückliegenden Verhandlungen in diesem Prozeß, in den Sprachgebrauch eingehen. Es sei wahrlich singulär, doch für den Angeklagten spräche nichts, absolut nichts – „ganz im Gegenteil“. Also alles?

Horst Mahler habe sich, so der Staatsanwalt weiter, „mit seinen absurden und unsinnigen Einlassungen lächerlich gemacht“. Sein „aufgesetztes Verhalten“ sei nur dadurch begründet, daß sich Horst Mahler wichtig machen wolle. Das habe er schon sein Leben lang so getan. Er könnte genau so gut bei Greenpeace oder bei den Tierschützern sein – Hauptsache Aufsehen erregen. Allein darum gehe es Horst Mahler.

Staatsanwalt Krüger forderte für die Wichtigtuerei ein Jahr Haft ohne Bewährung.

Anschließend plädierte Rechtsanwalt Roeder. Daß ein Staatsanwalt nichts, wirklich gar nichts Entlastendes bei einem Angeklagten bemerke, das sei in der Tat einmalig und sehr bedenklich. Rechtsanwalt Roeder bedauerte den Stil des Staatsanwaltes, der, auch gegenüber dem Richter, ungebührlich und zu vermeiden gewesen sei, unterbrach aber bald sein Plädoyer, als Horst Mahler ihm in das Wort fiel und ihn korrigierte.

Dann legte Horst Mahler noch mal dar, daß die ihm vorgeworfenen Straftaten nicht stattgefunden hätten; wer nur etwas „Anspruch auf Wahrhaftigkeit“ habe, der könne das nicht übersehen; das habe auch die Zeugenaussage eines Journalisten von der Süddeutschen Zeitung in der letzten Verhandlung bestätigt.

Sodann stellte Horst Mahler – „im Rahmen seines Schlußwortes“ (war die Beweisaufnahme von Richter Faust nicht schon geschlossen worden?) – den Beweisantrag, daß zwei Gelehrte als Sachverständige vor Gericht aussagen sollen, die seine philosophischen und religionsgeschichtlichen Positionen bestätigen.

Staatsanwalt Krüger lehnte eine solche Sachverständigenanhörung abermals als „absurd und unsinnig“ ab.

Richter Faust verschob die Entscheidung darüber, ob die Sachverständigen gehört werden sollen, auf die nächste Sitzung. Darüber werde sicherlich schnell entschieden, so daß am 12. Januar das Urteil gesprochen werden könne. Offenbar hat sich Richter Faust bereits gegen die Anhörung der Sachverständigen entschieden.

Zuvor verlas Horst Mahler den Text „Bericht einer Dritten Geburt“ als Schlußwort. Berlins Innensenator Erhart Körting zufolge sei der „Antisemitismus eine tückische Krankheit“, die immer wieder auftauche und nicht ohne weiteres heilbar sei. Diese Krankheit sei ungeheuer gefährlich. Da sie sich überall ausbreite und immer mehr Menschen erfasse, scheine sie auch ansteckend zu sein. Ja, sie sei schlimmer als die Pest. Doch die Infizierten erfreuten sich bester Gesundheit, während es Juden seien, die – ohne infiziert zu sein – leiden.

Dann fragte Horst Mahler: „Tritt eine gefährliche Erkrankung massenhaft auf, sucht man da nicht nach dem Erreger? Ist nicht das die Voraussetzung für eine erfolgversprechende Therapie? Hat man ihn – den Erreger – denn schon gefunden? Ist er eine Streptokokke, eine Rickettsie oder gar ein Virus?“

Vom Robert-Koch-Institut sei, so Horst Mahler weiter, nichts zu hören – obwohl es bei der Seuchenbekämpfung weltweit in vorderster Front stünde. Dann stellte Horst Mahler die Frage in den Raum, ob dieses Schweigen nicht auch schon eine Spielart des Antisemitismus sei und ob die Bundestagsabgeordneten auch schon von dieser Krankheit befallen und den Juden zu helfen unwillig seien? Wie anders sei es zu erklären, daß es noch kein „Gesetz über den Impfzwang zur Bekämpfung des Antisemitismus“ gäbe?

Sollte die Krankheit „Antisemitismus“ nicht in das Bundesseuchengesetz aufgenommen werden? Die von ihr Befallenen könnten dann, so Horst Mahler, „in einem Konzentrationslager – im Gesetz als ‚geeignete abgeschlossene Einrichtung’ bezeichnet – abgesondert werden (§ 37 Abs. 2 Bundesseuchengesetz)“.

Judenhaß sei unerträglich und „für uns, die wir nicht Juden sind, zutiefst beschämend“. Horst Mahler sagte weiter: „Haß macht häßlich – und klein. Klein und häßlich sind sie – die Judenhasser“ und fragte dann: „Ist das nicht Strafe genug?“

„Aber ist der“, so Horst Mahler weiter, „der nach den Gründen des Judenhasses fragt, deshalb schon ein Judenhasser?“

Die nächste und höchstwahrscheinlich letzte Verhandlung, in der das Urteil verkündet wird, findet am Mittwoch, den 12. Januar 2005, um 12.30 Uhr statt.

Peter Töpfer, 10.1.05